Mittwoch, 13. Januar 2016

Diese zwei Punkte vergessen fast alle Arbeitgeber in ihren Arbeitsverträgen.

Diese zwei Klauseln werden oft vergessen – können im Fall der Fälle aber sehr nützlich sein:

1. Adressänderung

Nehmen Sie in den Vertrag eine Klausel auf, nach der Ihr Mitarbeiter Ihnen die Änderung seiner Adresse unverzüglich mitteilen muss. Denn kennen Sie die aktuelle Adresse Ihres Mitarbeiters nicht, können Sie ihm z. B. eine Kündigung möglicherweise nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist zustellen. Folge: Eine neue Kündigungsfrist beginnt.

Haben Sie Ihren Mitarbeiter dagegen im Arbeitsvertrag darauf verpflichtet, Ihnen seine Adressänderung mitzuteilen und kommt er dem nicht nach, könnte man ihm bei einer deshalb fehlgeleiteten Kündigung eine Zugangsverweigerung unterstellen. Folge wäre, dass die Kündigung doch als zugegangen gilt.

2. Arbeitsunfähigkeit

Als Arbeitgeber haben Sie ein Interesse daran, möglichst schnell über das außerplanmäßige Fehlen Ihres Mitarbeiters unterrichtet zu werden.

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist Ihr Mitarbeiter verpflichtet, Ihnen seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen; dauert diese länger als drei Kalendertage, muss er Ihnen spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen (§ 5 Abs. 1 S. 1 und 2 EFZG). Damit Ihr Mitarbeiter diese Pflicht zur Kenntnis nimmt, sollten Sie Ihren Mitarbeiter im Arbeitsvertrag nochmals ausdrücklich darauf hinweisen.

Sie können übrigens auch vereinbaren, dass Ihr Mitarbeiter die ärztliche Bescheinigung schon vorher vorlegen muss (§ 5 Abs. 1 S. 3 EFZG). Damit steigt allerdings unter Umständen auch die Wahrscheinlichkeit, dass Mitarbeiter länger fehlt als unbedingt nötig. Denn wer ohnehin zum Arzt geht, lässt sich oft gleich für mehrere Tage krankschreiben …

Tipp:
Legen Sie immer auch klar fest, bei wem sich Ihr Mitarbeiter im Verhinderungsfall melden muss. Das erleichtert Ihnen die Organisation und setzt meist auch die Hemmschwelle zum Blaumachen herauf.
Wenn Sie dazu Fragen haben, helfen wir Ihnen gern weiter: Michael Eichhorn, Personalberater Tel:02365-9740897

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