Freitag, 27. Mai 2016

Mindestlohn – die letzte Anpassung

Am vergangenen Mittwoch gab es das erste Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Mindestlohn. Klarer Tenor: Alle Lohnbestandteile, die einem Arbeitnehmer garantiert sind und die er für seine Arbeit erhält, zählen bei der Berechnung der 8,50 Euro mit. Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber ein durch Betriebsvereinbarung garantiertes Weihnachts- und Urlaubsgeld nach Einführung des Mindestlohns kurzerhand auf 12 Monate aufgeteilt und mit dem Monatslohn ausgezahlt, so dass der Stundenlohn einer Beschäftigten, die zuvor 8,03 Euro/Stunde verdiente, sogar leicht über das gesetzliche Mindestmaß von 8,50 Euro hinaus gehebelt wurde. Geht in Ordnung, so das BAG (Urteil vom 25.2.2016, Az. 5 AZR 135/16).
Sie benötigen Hilfe in Personalfragen? Wir helfen gerne, sind aber keine Rechtsberatung. 02365-9740897

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen