Montag, 4. Juli 2016

Bewirtungskosten und die Steuer


Bewirtung von Geschäftsfreunden am Wochenende
70% der Kosten setzen Sie als Betriebsausgaben ab. Es spielt keine Rolle, ob die Bewirtung an einem Wochenende oder an einem Werktag stattfindet. Der gewählte Zeitpunkt am Wochenende lässt nicht den Schluss auf eine private Veranstaltung zu. Die Vorsteuer können Sie zusätzlich zu 100% ziehen.
Essen in Ihrem Privathaus
Das Finanzamt würde ein solches Essen unter normalen Umständen als private Feier bewerten. Bei begründeten Ausnahmen (Krankheit, Geheimhaltung) setzen Sie 70% der Kosten ab. Der Vorsteuerabzug liegt bei 100%.

Imbiss für Kunden oder Geschäftspartner in Ihren Geschäftsräumen
Die Kosten sind in voller Höhe absetzbar, wenn die Bewirtung nicht im Vordergrund steht. Der Vorsteuerabzug liegt bei 100%.

Kunden- und Lieferantenbewirtung
Die Kosten sind zu 70% absetzbar. Der Vorsteuerabzug liegt bei 100%.

Kundenschulung
Die Kosten sind in voller Höhe absetzbar. Der Vorsteuerabzug liegt bei 100%.

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