Montag, 18. Juli 2016

Nur so formulieren Sie Bewerberabsagen 2016 wirklich richtig.



Die Frage: Wir hören immer so viel von Schadenersatzansprüchen abgelehnter Bewerber. Natürlich möchten wir niemanden diskriminieren. Wie formuliert man aber heutzutage eine rechtssichere Ablehnung eines Bewerbers?

Die Antwort: Da haben Sie ein feines Gespür für die Problemfälle entwickelt. Denn eine Absage ist tatsächlich gar nicht so leicht formuliert.

Möchten Sie einem Bewerber absagen, sollten Sie auch hier vorsichtig sein. Vermeiden Sie Formulierungen, die auf eine Diskriminierung schließen lassen.

Musterschreiben:

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,
vielen Dank für Ihre Bewerbung. Leider können wir Ihnen keine Zusage erteilen. Wir haben uns für eine/n andere/n Bewerber/in entschieden, dessen/deren fachliche Qualifikationen besser mit unseren Anforderungen übereinstimmen.
Wir senden Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen zurück und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Oder Sie schreiben Ihrem Bewerber eine Absage ohne Angabe von Gründen und teilen diese nur auf Nachfrage mit.

Auskunftsverweigerung

Fragt der Bewerber nach, warum er nicht genommen wurde, sollten Sie besonders vorsichtig sein. In einem Fall des Bundesarbeitsgerichts wurde eine Softwareentwicklerin in mehreren Bewerbungsverfahren nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Die in Russland geborene Bewerberin sah sich nun diskriminiert. Deshalb wollte sie wissen, ob und aus welchen Gründen ein anderer Bewerber eingestellt wurde. Das Bundesarbeitsgericht legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) das Verfahren vor und wollte wissen, ob die Nichtauskunft des Arbeitgebers eine Diskriminierung vermuten lässt.

Die Entscheidung des EuGH (Urteil vom 19.4.2012, Rs C-415/10): Erfolglose Bewerber können vom Arbeitgeber keine Auskünfte darüber verlangen, ob und weshalb ein anderer Bewerber eingestellt wurde. Die Auskunftsverweigerung des Arbeitgebers kann aber eine Diskriminierung vermuten lassen. Das gilt insbesondere dann, wenn weitere Umstände hinzutreten:

- die offensichtliche Eignung des Bewerbers
- die unterbliebene Einladung zu einem Vorstellungsgespräch und
- die wiederholte Nichteinladung des Bewerbers, wenn eine zweite Bewerberauswahl für dieselbe Stelle durchgeführt wurde.

Sprechen Sie mit uns - wir suchen den passenden Bewerber und kümmern uns um Vorstellungstermine, Vorstellungen und Absagen. Rufen Sie an: 02365-9740897.

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