Freitag, 22. Juli 2016

Wie Sie sich von betrügerischen Bewerbern sofort wieder trennen



Falsche Angaben oder manipulierte Unterlagen: Keiner weiß es genau, aber vermutlich gibt es doch einige Mitarbeiter, die es nur so in ihre Stellung geschafft haben. Fliegt eine solche Täuschung später auf, wollen Sie regelmäßig nur eines: den betrügerischen neuen Mitarbeiter schnellstens wieder loswerden.
Anfechtung oder Kündigung? Sie haben die Wahl!

Stellen Sie erst nach Abschluss des Arbeitsvertrags fest, dass der Mitarbeiter die angegebene Qualifikation nicht besitzt, falsche Angaben auf zulässige Fragen gemacht, Lücken im Lebenslauf kaschiert oder Zeugnisse gefälscht hat, können Sie wählen, ob Sie

- kündigen oder
- den Arbeitsvertrag anfechten
 

Anfechtung: Ihr gutes Recht und meist die bessere Wahl
Wer lügt und betrügt, verdient kein Vertrauen mehr. Deswegen gibt Ihnen unsere Rechtsordnung die Möglichkeit, einen geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung nachträglich für „null und nichtig“ zu erklären (§ 123 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Gegenüber der Kündigung hat die Anfechtung folgende Vorteile:

- Es gelten keine Kündigungsfristen bei der Anfechtung mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet ist.
- Sie brauchen weder das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) noch etwaigen Sonderkündigungsschutz zu beachten und
- auch den Betriebsrat vor einer Anfechtung nicht anzuhören.
 

Voraussetzungen für Ihre erfolgreiche Anfechtung
Ihre erfolgreiche Anfechtung setzt voraus:

- Der Bewerber hat manipulierte Bewerbungsunterlagen vorgelegt, auf eine zulässige Frage gelogen oder Ihnen Informationen vorenthalten, die er offenlegen musste.
- Ihm war klar, dass seine vorsätzliche Täuschung für Ihre Einstellungsentscheidung von maßgeblicher Bedeutung war.
 

Warten Sie nicht zu lang

Ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund haben Sie für die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung längstens ein Jahr Zeit (§ 124 BGB). Aber: Lassen Sie nicht zu viel Zeit verstreichen! Fechten Sie besser sofort an, wenn Sie wissen, dass Sie getäuscht wurden. Führen Sie das Arbeitsverhältnis nämlich über einen längeren Zeitraum fort, obwohl Sie den Anfechtungsgrund bereits kennen, kann dies zu einer Verwirkung des Anfechtungsrechts noch vor Ablauf der Jahresfrist führen.

Musterformulierung: Anfechtungserklärung

Sehr geehrte/r Frau/Herr …

Ihrer Bewerbung als Abteilungsleiter „Controlling“ in unserem Unternehmen hatten Sie ein Diplomzeugnis mit dem Abschluss „Diplom-Betriebswirt“ der Universität Leipzig in Kopie beigefügt. Auch im Personalfragebogen haben Sie die Frage nach Hochschulabschlüssen mit der Antwort „Diplom-Betriebswirt“ beantwortet.

Nunmehr haben wir am ... erfahren, dass Sie die Universität Leipzig nie besucht haben und dass die von Ihnen vorgelegten Urkunden eine Fälschung sind. Zum Beleg fügen wir die Kopie der schriftlichen Stellungnahme der Universität Leipzig, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, vom ... bei.

Wegen dieser arglistigen Täuschung fechten wir den Arbeitsvertrag an. Vorsorglich kündigen wir aus demselben Grund Ihr Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos.


Fazit:
Wer offensichtlich mit seiner Qualifikation lügt, hat im Betrieb nichts verloren. Er kann sogar eine erhebliche Gefährdung darstellen.

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