Montag, 29. August 2016

Personal einstellen per Handschlag?

Früher war es an der Tagesordnung, dass  Personal per Handschlag, ohne Vertrag eingestellt wurde. Auch heute gibt es hin und wieder noch solche Fälle.
 Zum Arbeitsrecht kursieren viele falsche Behauptungen, die Sie bestimmt schon x-mal gehört haben. Eine davon ist die Annahme, dass Sie ohne schriftlichen Arbeitsvertrag zu nichts verpflichtet sind.

„Ich habe den Stefan Müller gefragt, ob er uns morgen im Service unterstützt. Zum Glück hat er Zeit!“ – Könnte ein ähnlicher Ausspruch von Ihnen stammen? Dann sind Sie nicht allein. Gerade Kleinunternehmer engagieren Aushilfen und sogar ständig Beschäftigte häufig, ohne die genauen Bedingungen der Mitarbeit schriftlich festzuhalten. Es wird höchstens über den Stundenlohn gesprochen, und schon geht es los!

Vorsicht: Was Sie vielleicht als unkompliziert empfinden, geht maximal so lange gut, wie Sie sich mit dem Mitarbeiter einig sind! Doch was, wenn der plötzlich auf Zahlung eines Tariflohns besteht? Wenn er Urlaub haben will? Oder wenn er von einer Weiterbeschäftigung ausgeht, obwohl Sie Ihren Engpass längst überwunden haben? „Es gibt keinen schriftlichen Vertrag!“ - mit diesem Satz versucht sich mancher Arbeitgeber in solchen Situationen vergeblich aus der Pflicht zu stehlen.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist tatsächlich keine Voraussetzung für ein wirksames Arbeitsverhältnis. Das kommt – mit allen Rechten und Pflichten – schon durch eine mündliche Abrede oder schlüssiges Handeln zustande.

Arbeitsverhältnisse ohne schriftlichen Vertrag

Ein Einzelhändler erhält von seiner Nachbarin die Anfrage, ob sie sich bei ihm etwas hinzuverdienen kann. Sie einigen sich auf einen Stundenlohn von 8,90 €, eine Arbeitszeit jeweils samstags von 7 bis 13 Uhr und den Arbeitsbeginn am folgenden Samstag. Damit haben die beiden ein wirksames Arbeitsverhältnis begründet.

Der Inhaber eines Kurierdienstes wird krank. Er bittet einen Freund, ihn die nächsten Tage zu unterstützen, und drückt ihm den Schlüssel des Autos, die Ausfuhrliste und Geld zum Tanken in die Hand.

Zum Lohn sagt er nur, die Arbeit werde sich für den Freund schon rechnen. Der fährt daraufhin die Pakete aus. Durch schlüssiges Handeln beiderseits (der Unternehmer verspricht eine Bezahlung, der Freund erledigt die Arbeit) haben die beiden ein wirksames Arbeitsverhältnis begründet.

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