Freitag, 21. Oktober 2016

Bei Schäden durch Arbeitnehmer im Betrieb.


Verursachen Arbeitnehmer im Betrieb einen Schaden, haften sie dafür bei leichter Fahrlässigkeit gar nicht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit haften sie anteilig und bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz voll. Dieser Fall des Verwaltungsgerichts Münster zeigt, wie weit die Folgen der Haftung gehen können (Urteil vom 15.09.2016, Az.: 4 K 1534/15).

Ein Polizist war mit dem Streifenwagen im Einsatz. Mit Blaulicht und ohne Martinshorn befuhr er eine Kreuzung trotz Rotlicht und kollidierte mit einem anderen Fahrzeug. Er war nämlich mit leicht überhöhter Geschwindigkeit auf die Kreuzung zugefahren. Weil die Ampel Rot angezeigt hatte, bremste er auf Höhe der Haltelinie ab und schaltete das Blaulicht ein. Den Knopf für das Einschalten des Martinshorns hatte er verfehlt, so dass kein Signal ertönte. Als er das Fahrzeug wieder beschleunigte, kam es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, das von links kam.

Sein Dienstherr, das Land Nordrhein-Westfalen, verlangte daraufhin Ersatz des am Dienstwagen entstandenen Schadens in Höhe von knapp 19.000 €. Gegen einen entsprechenden Bescheid klagte der Beamte.

Das Verwaltungsgericht Münster entschied allerdings, dass er auch unter Berücksichtigung des Haftungsprivilegs für Beamte zahlen muss. Fährt ein Polizist bei einem Einsatz mit seinem Dienstfahrzeug mit verspätet eingeschaltetem Blaulicht ohne Martinshorn bei Rot in eine Straßenkreuzung ein, muss er wegen grob fahrlässigem Verhalten bei einem Unfall den am Dienstwagen entstandenen Schaden ersetzen.

Der Polizist hätte erkennen können und müssen, dass er nicht in die für ihn mit Rotlicht gesperrte Kreuzung hätte einfahren dürfen. Der Beamte war ein erfahrener Polizist, der zur Einschätzung und Bewältigung einer Verfolgungsjagd in der Lage sein musste. Deshalb hatte eine gesteigerte Risikobereitschaft vorgelegen.

Fazit: Die gleiche Risikoverteilung wird auch in Ihrem Unternehmen erfolgen. Fährt ein Arbeitnehmer bei „Rot“ in eine Kreuzung ein, übersieht er ein Stoppschild oder fährt betrunken Auto und verursacht einen Unfall, hat er Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen