Montag, 24. Oktober 2016

Mitarbeiter freistellen: Mit diesen Muster-Vereinbarungen sind Sie immer auf der sicheren Seite



Schaffen Sie klare Verhältnisse für die Zeit nach einer Kündigung. Im Idealfall ist die Freistellung mit Ihrem Mitarbeiter einvernehmlich schriftlich vereinbart. Hierbei gibt es 2 Varianten, und zwar
- die widerrufliche und
- die unwiderrufliche
 Freistellung von der Arbeitsverpflichtung. Die Unterschiede ersehen Sie aus folgender Übersicht:
 
Freistellung erfolgt:
- unwiderruflich - Sie als Arbeitgeber verzichten vorbehaltlos auf die Arbeitsleistung Ihres Mitarbeiters
- widerruflich - Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, bei Bedarf wieder auf die Arbeitsleistung Ihres Mitarbeiters zurückzugreifen

Beispiel:
Arbeitgeber L. hat seine Mitarbeiter Gerd K. und Fred G. aus betriebsbedingten Gründen widerruflich freigestellt. Die schriftliche Kündigungserklärung haben beide am 12.04. erhalten. Die Kündigungsfrist endet am 31.12.

Folge: Die widerrufliche Freistellung bewirkt, dass die beiden Mitarbeiter grundsätzlich nicht mehr zur Arbeit erscheinen müssen. Trotzdem kann Arbeitgeber L. beide altgedienten Mitarbeiter im Bedarfsfall auffordern, ihre Arbeit wieder aufzunehmen, etwa bei Arbeitsspitzen. Dieser Vorbehalt gilt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, also bis zum 31.12.
Bei der widerruflichen Freistellung wird Ihr Mitarbeiter also sofort von der Arbeitsleistung freigestellt und kann wieder zur Arbeitsleistung aufgefordert werden. Ein Muster für eine widerrufliche Freistellungsvereinbarung kann etwa folgendermaßen formuliert werden:

1. Unter Bezugnahme auf § ... des Arbeitsvertrags vom ..., der die Möglichkeit einer Freistellung im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eröffnet, wird der Mitarbeiter ab dem ... bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts
widerruflich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit.

2. Der Mitarbeiter nimmt seinen Erholungsurlaub in der Zeit vom ... bis zum ...

3. Der Arbeitgeber behält sich vor, die Freistellung des Mitarbeiters zu widerrufen und den Mitarbeiter unter Berücksichtigung des Urlaubszeitraums in der Firma einzusetzen.

Noch etwas ist bei der widerruflichen Freistellung zu beachten, wenn es um die Urlaubsansprüche Ihres Mitarbeiters geht. Hier verzichten Sie als Arbeitgeber gerade nicht endgültig auf Ihre Dispositionsbefugnis, den Mitarbeiter gegebenenfalls noch einmal einzusetzen. Die Arbeitsbereitschaft Ihres Mitarbeiters besteht bis auf weiteres fort. Deshalb müssen Urlaubstage und andere Freizeiten von Ihrem Mitarbeiter beantragt und von Ihnen genehmigt werden. Wird das versäumt, kann Ihr Mitarbeiter später die Abgeltung der Urlaubstage fordern, § 7 Absatz 4 BUrlG.

Legen Sie also bereits in der widerrufbaren Freistellungserklärung fest, in welchen Zeiträumen er seinen Urlaub nehmen soll. Eine Muster-Formulierung kann hier wie folgt lauten:

1. Der Mitarbeiter wird nach Unterzeichnung widerruflich von der Arbeitsleistung freigestellt.

2. Für die Dauer der Freistellungsphase muss er sich jedoch für den Einsatz an seinem Arbeitsplatz bereithalten, mit Ausnahme der Zeit vom ... bis ..., in der er seinen verbleibenden Resturlaub vollständig in Anspruch nimmt.

Die unwiderrufliche Freistellung
Bei der unwiderruflichen Freistellung Ihres Mitarbeiters wird er sofort unter Fortzahlung seiner Vergütung von seiner Arbeitspflicht befreit. Hier besteht kein Vorbehalt, der es Ihnen erlaubt, den Mitarbeiter bei Bedarf wieder bei Ihnen einzusetzen. Eine Muster-Formulierung lautet wie folgt:

1. Unter Bezugnahme auf § … des Arbeitsvertrags, der die Möglichkeit einer Freistellung im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eröffnet, wird der Mitarbeiter ab dem ... bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts und unter Anrechnung eventueller Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unwiderruflich befreit.

2. Der Mitarbeiter ist grundsätzlich berechtigt, in der Zeit der Freistellung frei über seine Arbeitskraft zu verfügen. Er ist aber verpflichtet, seine sonstigen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag gemäß § ... weiterhin zu beachten.

3. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Aufnahme einer anderen beruflichen Tätigkeit anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber berechtigt, die anderweitige Erwerbstätigkeit auf das Arbeitsentgelt für die Zeit der Freistellung anzurechnen.

Wichtiger Hinweis!
Sie können bedenkenlos unwiderruflich freistellen, denn das Bundessozialgericht (BSG) hat seine in der Vergangenheit geübte Praxis umgeworfen und trotz der Freistellung das Fortbestehen des Sozialversicherungsschutzes bejaht (Urteil vom 24.09.2008, Aktenzeichen: B 12 KR 22/07 R).

Tipp:
Manchmal macht es Sinn, schon zu Beginn auch an das Ende zu denken! Denn bereits beim Verfassen des Arbeitsvertrags dürfen Sie die Freistellung nach der Kündigung schriftlich vereinbaren (LAG Mainz, Urteil vom 30.06.2005, Aktenzeichen: 12 Sa 99/05; LAG Hamm, Urteil vom 03.02.2004, Aktenzeichen: 19 Sa 120/04).

Einen Freistellungsvorbehalt im Arbeitsvertrag können Sie beispielsweise wie folgt formulieren:

Freistellung des Mitarbeiters

1. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Mitarbeiter im Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von der Arbeitspflicht freizustellen oder mit anderen Aufgaben zu beschäftigen.

2. Diese Regelung gilt auch im Fall der Eigenkündigung durch den Mitarbeiter sowie für den Fall der Verhandlung über die einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrags.

3. Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes ist der Arbeitgeber berechtigt, den Mitarbeiter mit anderen Aufgaben zu beschäftigen oder, falls solche zumutbaren anderen Tätigkeiten nicht vorliegen, ihn unter Fortzahlung seiner Vergütung unwiderruflich oder widerruflich von der Arbeitsverpflichtung freizustellen.

4. Sachliche Gründe für die Freistellung können beispielsweise dann vorliegen, wenn die betrieblichen Geheimhaltungsinteressen berührt sind, bei groben Vertragsverstößen oder bei der Gefahr der Konkurrenztätigkeit.

5. Der Mitarbeiter ist für die Dauer der Freistellung verpflichtet, anderweitige berufliche Tätigkeiten nur nach vorheriger Anzeige und Genehmigung durch den Arbeitgeber aufzunehmen. Der Mitarbeiter muss sich für die Dauer der Freistellung anderweitigen Erwerb auf das vom Arbeitgeber zu zahlende Entgelt anrechnen lassen.

6. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, dem Arbeitgeber auch während der Dauer der Freistellung eine eventuell eintretende Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer unverzüglich anzuzeigen.

Fazit:
Mit diesen Musterformulierungen besitzen Sie eine wahre Schatzkiste an Formulierungen.

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