Wir nutzen bei uns
im Betrieb immer die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr zum Aufräumen. Im
gewerblichen Bereich geht es schlicht und ergreifend um die Beseitigung von
herumstehenden und überflüssigen Gegenständen und Materialien, im
Angestelltenbereich um das Aufräumen des Schreibtisches, die Aktenablage und
seit ein paar Jahren auch um die EDV-Daten, die überflüssig sind.
Leider nutzen einige Arbeitnehmer insbesondere im gewerblichen Bereich diese Aktion dazu, Teile mit nach Hause zu nehmen und somit Diebstähle zu begehen. Welche Überwachungsmaßnahmen dürfen wir dabei durchführen? Und bei der Gelegenheit: Welche anderen Überwachungsmöglichkeiten haben wir eigentlich, unabhängig von der Aufräumaktion?
Ich habe Ihnen hier einfach einmal eine Übersicht der gängigsten Überwachungsmethoden erstellt. So sehen Sie auf einen Blick, was Sie dürfen – und was nicht:
Leider nutzen einige Arbeitnehmer insbesondere im gewerblichen Bereich diese Aktion dazu, Teile mit nach Hause zu nehmen und somit Diebstähle zu begehen. Welche Überwachungsmaßnahmen dürfen wir dabei durchführen? Und bei der Gelegenheit: Welche anderen Überwachungsmöglichkeiten haben wir eigentlich, unabhängig von der Aufräumaktion?
Ich habe Ihnen hier einfach einmal eine Übersicht der gängigsten Überwachungsmethoden erstellt. So sehen Sie auf einen Blick, was Sie dürfen – und was nicht:
Maßnahme
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Anmerkung
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Abhöranlagen
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bei Verdacht
konkreter Straftaten möglich
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Alkoholkontrollen
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nur bei
Zustimmung des Mitarbeiters erlaubt
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Background-Checks
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Nachforschungen
nur sehr begrenzt möglich.
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Biometrische
Zugangskontrollen
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erlaubt
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Detektiv
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nur bei konkretem
Verdacht möglich
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Durchsuchungen
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bei
Einverständnis oder durch Polizei denkbar
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Durchsuchung PC
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erlaubt, private
Daten dürfen Sie nicht lesen
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Ehrlichkeitstests
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erlaubt
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E-Mail-Überwachung
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private Mails
dürfen Sie nicht lesen
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GPS-Ortung
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erlaubt bei
Kenntnis des Mitarbeiters
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Graphologisches
Gutachten
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Schriftgutachten
bei Bewerbern zulässig
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Internetüberwachung
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möglich
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Kontrolle
Leiharbeitnehmer
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dürfen Sie nicht
ohne Weiteres überwachen – es sind keine Arbeitnehmer Ihres Betriebs
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Leibesvisitationen
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bei
Einverständnis oder durch Polizei möglich
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Leistungskontrollen
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erlaubt
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Mystery Shopping
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erlaubt
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Ortung
Mobiltelefon
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nur bei Kenntnis
des Mitarbeiters erlaubt
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Referenzen
einholen
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erlaubt, es sei
denn, ein Bewerber steht noch in einem Arbeitsverhältnis
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RFID-Chips
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heimlicher
Einsatz kaum denkbar
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Schufa-Auskunft
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verboten
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Screening
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bei konkretem
Verdacht einzelner Mitarbeiter erlaubt
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Stichproben
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erlaubt
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Taschenkontrollen
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bei Einverständnis oder durch Polizei denkbar
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Torkontrolle
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erlaubt zur Identitätsfeststellung
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Telefonüberwachung
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verboten
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Videoüberwachung
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Zeiterfassungssysteme
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erlaubt
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