Freitag, 17. März 2017

Regelung die viele Arbeitgeber bei Ihren Leiharbeiternehmern übersehen!



Sie setzen gelegentlich Leiharbeitnehmer ein? Dann Achtung:
Als Arbeitgeber müssen Sie jetzt auch noch die bei Ihnen eingesetzten Zeitarbeitnehmer per Gesetz über freie und zu besetzende Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb oder Unternehmen informieren (§ 13a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)).
Diese Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Zeitarbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb oder Unternehmen erfolgen. Jeder Zeitarbeitnehmer soll sich bei Interesse um diese ausgeschriebene und vakante Stelle bewerben können. Durch diese Vorschrift soll die Übernahme von Zeitarbeitnehmern in die Stammbelegschaft Ihres Betriebs gefördert beziehungsweise unterstützt werden.

Beispiel: Stellenaushang für alle Beschäftigten
In der Fertigung der Metallbaufirma H. werden regelmäßig Zeitarbeitnehmer eingesetzt. Durch einen Hinweis an der Mitteilungstafel neben dem Kantineneingang werden alle Besucher informiert, dass sich jeder Zeitarbeitnehmer am Schwarzen Brett über freie und zu besetzende Stellen informieren und bei Interesse darauf bewerben kann.

Folge: Mit dieser Information wird den gesetzlichen Anforderungen Genüge getan. Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer als Mitglieder der Stammbelegschaft entlassen und kurz darauf zu schlechteren Arbeitsbedingungen als Zeitarbeitskräfte wieder im Betrieb beschäftigt werden, hat der Gesetzgeber eine „Drehtürklausel“ im AÜG eingeführt, die den Missbrauch der Zeitarbeit verhindern soll (§ 3 Absatz 1 Nr. 3 und § 9 Nr. 2 AÜG).
Arbeitnehmer, die in die „Drehtür“ gelangen, dürfen nach der gesetzlichen Neuregelung nicht nach einem Zeitarbeitstarifvertrag behandelt werden. Das heißt, dass diese Zeitarbeitnehmer nach dem gesetzlichen Gleichstellungsgebot zu behandeln sind. Es gelten für sie also die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die für vergleichbare Stammarbeitnehmer Ihres Betriebs gelten (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 20.02.2014, Aktenzeichen: 2 AZR 859/11)!

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