Mittwoch, 26. Juli 2017

So gehen Sie bei einer Abmahnung in fünf Stufen rechtssicher vor.



Sie müssen einen Ihrer Arbeitnehmer abmahnen, da etwas vorgefallen ist, das Sie so nicht akzeptieren dürfen. Wie gehen Sie da vor?

Stufe 1: Klären Sie den Sachverhalt und entscheiden Sie dann über die Abmahnung

In einem eventuellen späteren Arbeitsgerichtsprozess müssen Sie die Pflichtverletzung Ihres Mitarbeiters einwandfrei darlegen können, daher ist jeder Sachverhalt umfassend zu klären.

Stufe 2: Formulieren Sie den Vorwurf genau und eindeutig

Durch die Abmahnung müssen Sie Ihrem Arbeitnehmer deutlich sagen, dass er gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat und dass Sie ein solches Verhalten nicht dulden.

Stufe 3: Verfassen Sie Abmahnungen immer schriftlich

Spätestens in einem späteren Kündigungsschutzprozess werden Sie den Inhalt einer Abmahnung, auf die Sie eine verhaltensbedingte Kündigung gestützt haben, beweisen müssen. Deshalb sollten Sie Ihre Abmahnungen unbedingt schriftlich verfassen. Außerdem hat ein offizielles Schriftstück auch einen psychologischen Effekt gegenüber Ihrem Mitarbeiter. Das Schreiben wird ernst genommen und in der Personalakte verwahrt.

Stufe 4: Die Abmahnung muss klar, einfach und eindeutig sein

Der Mitarbeiter muss die Abmahnung als letzte Warnung begreifen. Deshalb sollten Ihre Abmahnungen einen einfachen Aufbau haben. Und noch etwas: Es kommt auf den genauen Inhalt der Abmahnung an. Hier ist eine präzise Schilderung gefragt und keine pauschalen Beschuldigungen.

Stufe 5: Achten Sie auf die Abmahnungsberechtigung

Jeder Mitarbeiter, der dem Arbeitnehmer gegenüber weisungsberechtigt ist, darf auch eine Abmahnung erteilen.

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