Mittwoch, 12. Juli 2017

Was bewegt Ihre Mitarbeiter? Fragen Sie Ihre Mitarbeiter!



Mitarbeiterbefragungen werden in vielen Unternehmen durchgeführt. Allerdings entscheiden die Fragen darüber, wie aussagekräftig eine solche Befragung ist. Denn es ist ein Unterschied, ob Mitarbeiter nur nach äußeren Rahmenbedingungen gefragt werden oder ob sie ein Urteil zur Führungsleistung ihres Vorgesetzten abgeben sollen. 6 von 10 Unternehmen scheuen sich, zu diesem Thema konkrete Fragen zu stellen, fand eine Studie heraus. Wie sieht das in Ihrem Unternehmen aus?

Mitarbeiterbefragungen mit harmlosen „Blümchenfragen“ werden von Mitarbeitern als Makulatur wahrgenommen und nicht ernst genommen. Wer sich nicht ans Eingemachte wagt, sollte eine solche Befragung lieber gleich lassen. „Unternehmen, die glauben, auf die Perspektive der Mitarbeiter verzichten zu können, werden in Sachen Führungs- und Leistungskultur nicht nur stehen bleiben, sondern sogar zurückfallen“, meint Studienleiter Hans Schlipat. „Zumal auch die weiteren Topziele wie etwa der Erhalt des Mitarbeiterengagements sowie die Bindung von Schlüsselmitarbeitern nur erreicht werden können, wenn die Belegschaft eingebunden und gehört wird.“

Wenn Sie zu den mutigen Führungskräften gehören und genauer wissen wollen, was Ihre Mitarbeiter wirklich bewegt, wie sie die Zusammenarbeit mit Ihnen beurteilen und was Sie in Sachen Mitarbeiterführung noch verbessern können, dann sollten Sie in diesem Jahr Ihre Mitarbeiter konkret zu diesen Themen befragen.

Garantieren Sie Anonymität

Mitarbeiter werden Ihre Fragen nur dann ehrlich beantworten, wenn sie absolut sichergehen können, dass sie keine beruflichen Konsequenzen befürchten müssen. Anonymität können Sie z. B. gewährleisten, indem Sie

- die Fragebögen anonym ausfüllen und in eine Box einwerfen lassen,
- die Fragen ins Intranet oder Internet stellen, wobei hier wahrscheinlich viele befürchten, ihre Identität könnte über den PC zurückverfolgt werden,
- einen Dienstleister beauftragen, der eine anonyme Befragung gewährleistet.
 
  Gewähren Sie Freiwilligkeit
 
Aussagekräftige Ergebnisse erhalten Sie nur, wenn Sie keinen Druck ausüben und den Mitarbeitern die Freiheit lassen, an der Befragung teilzunehmen oder nicht. Weder aus der Teilnahme noch aus der Nicht-Teilnahme dürfen Ihren Mitarbeitern Vor- oder Nachteile erwachsen. Bei einer anonymen Befragung ist die Freiwilligkeit in der Regel ohnehin gegeben.

Bieten Sie Transparenz

Informieren Sie vor der Befragung alle Mitarbeiter ausführlich über den Anlass und die Ziele der Mitarbeiterbefragung für das Unternehmen. Versprechen Sie, die Ergebnisse der Befragung zu veröffentlichen und die Anregungen der Mitarbeiter ernst zu nehmen und nach Möglichkeit in der Zukunft umzusetzen.

Binden Sie den Betriebsrat ein

Wenn Sie einen Betriebsrat haben, müssen Sie diesen rechtzeitig über Ihre geplante Mitarbeiterbefragung informieren. Bei einer anonymen Mitarbeiterbefragung gibt es jedoch keine vom Betriebsrat erzwingbare Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) oder § 94 BetrVG. Denn es handelt sich hierbei nicht um Personalfragebögen im Sinne des BetrVG. Sie haben lediglich eine Informationspflicht nach § 80 Abs. 2 BetrVG.

Allerdings sollten Sie ihm die Informationen frühzeitig genug zur Verfügung stellen, um ihm Gelegenheit zu geben, sich ausreichend zu informieren und Stellung zu nehmen.

 
Setzen Sie die Ergebnisse um
 
Nehmen Sie die Anregungen und Vorschläge, die Ihre Mitarbeiter in der Befragung geäußert haben, ernst und versuchen Sie, so viel wie möglich davon umzusetzen. Ansonsten können Sie davon ausgehen, dass die nächste Befragung ins Leere läuft, weil Ihre Mitarbeiter Ihre Fragen nicht mehr ernst nehmen. Bilden Sie – z. B. gemeinsam mit ausgewählten Mitarbeitern – eine Projektgruppe, die es sich zur Aufgabe macht, sinnvolle Ansätze zu finden, um die Kritik bzw. Verbesserungsvorschläge in die Praxis umzusetzen.

Wichtig: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, wenn Sie z. B. aufgrund der Befragungsergebnisse Maßnahmen einleiten, die die Ordnung des Betriebs und das Verhalten Ihrer Mitarbeiter im Betrieb betreffen. Dies gilt auch für eine anonym durchgeführte Befragung.

Sie möchten Ihe Mitarbeiter befragen? Wir helfen Ihnen gern dabei! Rufen Sie uns an: 02365-9740897  keine Rechtsberatung.

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