Freitag, 28. Juli 2017

Wie halten Sie es mit Privathandys am Arbeitsplatz?



Zwar entstehen Ihrem Unternehmen keine Verbindungskosten, wenn Arbeitnehmer mit dem eigenen Handy telefonieren. Da Sie als Arbeitgeber aber für die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter bezahlen, dürfen Sie selbstverständlich verlangen, dass sich Ihre Arbeitnehmer am Arbeitsplatz den betrieblichen Angelegenheiten widmen.
Dazu kommt: Umfragen haben ergeben, dass die Nutzung von Smartphones und sozialer Netzwerke wie Facebook die Arbeitsleistung massiv beeinträchtigen. So wird nicht nur Arbeitszeit aufgewandt, auch die Konzentration leidet, selbst wenn gerade nicht gesurft wird.

Solange jedoch durch die private Handynutzung weder die Erledigung der eigenen Arbeitsaufgaben des Mitarbeiters noch die Abläufe im Betrieb (z. B. durch Ablenkung von Kollegen) beeinträchtigt werden, sollten Sie sich überlegen, ob Sie die private Handynutzung am Arbeitsplatz generell verbieten wollen. Die Frage, ob ein solches vollständiges Verbot der privaten Handynutzung zulässig ist, ist nämlich höchstrichterlich noch nicht geklärt. Als Kompromiss biete es sich an, jedenfalls auf die zeitlich intensive Nutzung in die Pausen zu verweisen.

Ausnahme: Handy-Totalverbot im Betrieb
Ein betriebliches Handy-Totalverbot, welches sich auch auf die Pausen erstreckt, ist jedenfalls nur im Ausnahmefall zulässig, etwa wenn Sicherheitsinteressen berührt sind, weil z. B. bestimmte Produktionsabläufe oder diffizile Messinstrumente durch die Handystrahlung beeinträchtigt werden.

So setzen Sie Ihre Anweisung konsequent durch
Nehmen Sie die Nutzung von Telefon, Internet & Co. zu privaten Zwecken nicht stillschweigend hin. Haben Sie eindeutige Regelungen getroffen, müssen Sie dafür sorgen, dass diese auch beachtet werden. Dulden Sie die private Nutzung, wird es für Sie problematisch, das Verhalten Ihrer Mitarbeiter später zu sanktionieren.

Praxis-Tipp: Sprechen Sie aber andererseits nicht beim 1. Verstoß gegen Ihre Anweisung sofort eine Kündigung aus. Diese wird vor den Arbeitsgerichten regelmäßig keinen Bestand haben.
Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung bei Verstößen
1. Hinweis
Weisen Sie zunächst Ihre Arbeitnehmer darauf hin, dass Sie die private Nutzung des Telefons nicht oder nur in beschränktem Umfang dulden. Legen Sie hierbei Höchstgrenzen fest.

2. Abmahnung
Halten sich Mitarbeiter nicht an diese Vorgaben, sprechen Sie eine Abmahnung aus.

3. Bei unbelehrbaren Mitarbeitern: Kündigung
Im Wiederholungsfall können Sie nach vorheriger Abmahnung dann auch eine ordentliche Kündigung aussprechen.

4. In Extremfällen können Sie auch sofort kündigen
Nimmt die private Nutzung exzessive Ausmaße an oder verursacht erhebliche Kosten, können Sie im Einzelfall auch ohne vorherige Abmahnung ordentlich oder ausnahmsweise außerordentlich kündigen, etwa wenn der Mitarbeiter trotz Verbots der Privatnutzung

- mehrfach private Telefonate von teilweise über 5 Stunden geführt oder
- innerhalb von 3 Monaten 50 Stunden privat gesurft hat

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