Freitag, 12. Januar 2018

Sie müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen! Was muss ich??



Müssen Sie eigentlich eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchführen? Was ist das genau?
Viele Arbeitgeber gehen immer noch davon aus, dass sie keine oder wenn, dann einmal eine Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen und dann nie wieder. Das stimmt allerdings so nicht: Eine Gefährdungsbeurteilung ist vielmehr durchzuführen

- als Erstermittlung an bestehenden Arbeitsplätzen,
- bei Änderungen von Vorschriften bzw. Veränderungen des Stands der Technik
- wenn Einrichtungen wesentlich erweitert oder umgebaut werden,
- wenn die Nutzung der Einrichtungen wesentlich geändert wird,
- vor der Anschaffung neuer Maschinen und Produktionsausrüstungen,
- bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsorganisation,
- nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Beinahe-Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
 
Sie sind als Arbeitgeber verantwortlich. Natürlich können Sie den Betriebsarzt, den Sicherheitsbeauftragten oder die Sicherheitsfachkraft zurate ziehen. Dennoch bleibt die Verantwortung bei Ihnen. Es ist Ihre Aufgabe anzuordnen, wann welche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen sind. Zudem müssen Sie die Beurteilung dokumentieren und eine Wirksamkeitskontrolle der getroffenen Maßnahmen durchführen.
Alle Faktoren, die zu Unfällen und Gesundheitsbeeinträchtigungen führen können, unterliegen Gefährdungsbeurteilungen. Im Rahmen einer solchen Beurteilung werden alle Gefahren ermittelt, denen die Beschäftigten bei ihrer Arbeitszeit ausgesetzt sind. Die Ergebnisse der Gefährdungsermittlung werden bewertet. Anschließend wird festgelegt, welche Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen sind.

Diese 4 Ansatzpunkte für Gefährdungen sollten Sie als Arbeitgeber unbedingt prüfen und sofort präventiv tätig werden:

- Gefährdungen am Arbeitsplatz sind beispielsweise eine mangelhafte Beleuchtung oder ein schlechtes Raumklima.
- Gefährdungen durch Arbeitsmittel können durch die zur Verfügung gestellten Maschinen oder persönlichen Schutzausrüstungen auftreten.
- Der nächste Arbeitsschritt bezieht sich auf den konkreten Arbeitsplatz und die dort ausgeübte Tätigkeit, hier speziell die physischen und psychischen Belastungen Ihrer Arbeitnehmer.
- Schließlich sollten Sie die am Arbeitsplatz tätigen einzelnen Mitarbeiter beurteilen. Denken Sie an besonders schutzbedürftige Personen – etwa Jugendliche – und spezielle Einzelgefährdungen, etwa bei Schwangerschaft
 
Ihre Gefährdungsbeurteilung muss nach Dringlichkeit sowie nach zeitlicher und praktischer Durchführbarkeit aufgebaut sein. Legen Sie also besser heute als morgen los!

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