Mittwoch, 10. Januar 2018

Zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, wie wichtig das Thema Datenschutz ist!



Technische und organisatorische Maßnahmen sind das eine. Inwieweit sie in der Praxis beachtet werden, steht auf einem anderen Blatt. Ihre Mitarbeiter sind es, die mit den Daten im Unternehmen umgehen. Selbst wenn sie eine Verpflichtung zum Datenschutz unterschrieben haben, ist vielen dabei gar nicht bewusst, wie wichtig dieses Thema ist:
„Warum denn zum Aktenvernichter laufen, wenn der Papierkorb gleich neben dem Platz steht?“
„Wer sollte bei uns schon spionieren wollen? Da gibt es doch gar keine wichtigen Daten!“
„Der Unbekannte auf dem Gang? – Der wird schon zu irgendwem hier gehören.“
„Die Ehefrau eines Kunden ruft an? Der kann ich doch wohl sagen, welche Verträge ihr Mann bei uns hat.“

Viele Fehler im Datenschutz geschehen aus reiner Unwissenheit. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter deshalb dafür, wie wichtig der Datenschutz für Ihr Unternehmen ist, wo die Gefahren lauern und was jeder Einzelne tun kann, um die Sicherheit von personenbezogenen und anderen sensiblen Firmendaten zu gewährleisten.
Tipp:
Greifen Sie das Thema „Datenschutz“ gezielt in Ihrer nächsten Betriebsversammlung oder in Ihrer Mitarbeiterzeitung auf. Stellen Sie einen Artikel darüber ins Internet. Hängen Sie Plakate mit wichtigen Verhaltensregeln auf oder veranstalten Sie ein Datenschutz-Gewinnspiel.

Führen Sie Datenschutzschulungen durch

Gutes Zureden reicht natürlich nicht. Ihre Mitarbeiter brauchen auch Fakten. Vermitteln Sie ihnen daher das erforderliche Datenschutz-Know-how. So muss etwa jeder Mitarbeiter wissen, welche Daten

- er überhaupt erfassen, speichern und bearbeiten darf,
- welche Daten vertraulich sind,
- unter welchen Voraussetzungen er Daten an Dritte weitergeben darf,
- welche Arbeitsanweisungen in Ihrem Unternehmen zum Thema Datenschutz und Sicherheit gelten und
- wer Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutz ist.

Abhängig von den Aufgaben des Mitarbeiters können weitere Punkte hinzukommen:
So müssen Mitarbeiter im Marketing wissen, unter welchen Voraussetzungen Werbung zulässig ist. Und Ihre Mitarbeiter der Personalabteilung brauchen detaillierte Kenntnisse im Beschäftigtendatenschutz.

Tipp:
Sparen Sie hier nicht an der falschen Stelle. Holen Sie sich ggf. externen Sachverstand ins Haus, sodass die Thematik optimal vermittelt werden kann.

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