Freitag, 4. Mai 2018

Steuerfreie Geschenke statt Gehaltserhöhung?



Mit motivierten und leistungsstarken Mitarbeitern steht und fällt der Unternehmenserfolg. Eine Gehaltserhöhung verspricht daher nicht nur mehr Geld auf dem Konto, sondern stellt zugleich eine Anerkennung für die erbrachte Leistung dar. Allerdings zieht das Plus auf der Gehaltsabrechnung häufig eine höhere Steuerbelastung für beide Seiten nach sich.
Eine clevere Alternative ist der steuerfreie Sachbezug als Motivations- und Belohnungsinstrument. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten den monatlichen Sachbezug gezielt zu platzieren. Zum Beispiel kann dieser eine Prämie für konkrete Zielvorhaben oder regelmäßige Zahlung anstelle von einmaligen Sonderauszahlungen ersetzen. Um jedoch die Steuervorteile nutzen zu können, ist es wichtig, dass pro Monat lediglich bis zu 44 € Sachlohn steuer- und sozialabgabenfrei an Mitarbeiter ausgegeben werden. Der Mitarbeiter hingegen darf die Beträge beliebig lange ansparen und sich zum beliebigen Zeitpunkt große Wünsche erfüllen.
Durch eine regelmäßige Ausschüttung der Belohnung erfährt der Mitarbeiter ein zeitnahes „Dankeschön“, das seine Motivation aufrechterhält, unter Umständen sogar erhöht und immer wieder von neuem anstößt. Anders als bei einer jährlichen Prämienauszahlung, bei der häufig mehrere Ziele gebündelt honoriert werden, kann durch den Sachbezug eine konkrete Leistung hervorgehoben und dadurch wertgeschätzt werden. Für den Mitarbeiter wird die Würdigung seines Engagements transparenter, er bringt die Belohnung in direkten Zusammenhang mit der bestimmten Arbeitsleistung. Das wiederum fördert seine Motivation und das Bewusstsein für ein bestimmtes Thema. 
Ein beliebtes Mittel vieler Arbeitgeber ist dabei der Einsatz von Gutscheinkarten und Essensgutscheinen. Denn während eine klassische Gehaltserhöhung im Alltag schnell wieder vergessen ist, wird der Bonus in Form von Gutscheinkarten oder Essensmarken jeden Monat und bei jedem Einsatz aufs Neue positiv wahrgenommen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Gutscheine und Essensschecks als Sachbezug gelten und somit steuerbegünstigt oder sogar steuerfrei ausgegeben werden können. So profitieren Arbeitgeber und Mitarbeiter doppelt.
Die Möglichkeiten steuerfreier Gehaltsextras sind groß, flexibel und vor allem transparent. In Konnotation mit dem Einsatz von Gutscheinkarten oder Essensgutscheinen im Rahmen des monatlichen steuerfreien Sachbezugs sparen Sie Geld (brutto=netto) sowie Zeit (schnelle Abwicklung) und binden Ihre Mitarbeiter gleichzeitig beim täglichen Einsatz an das Unternehmen. 

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