Freitag, 26. Oktober 2018

Wenn mein Chef mich anbrüllt: Abmahnung?



Einer unserer Abteilungsleiter hat eine als bedrohlich empfundene Körpersprache. Er hält selten den Abstand einer Armlänge ein und wenn es mal zu einer hitzigen Diskussion kommt, steht er auch schon einmal in einem 10-cm-Abstand. Einige Kolleginnen fühlen sich regelrecht bedroht. Was sollen wir tun?
Das kann eine Abmahnung rechtfertigen Aber vielleicht ist das auch zunächst nur eine Ermahnung und Verwarnung wert.

Die Abmahnung unterscheiden Sie von einer Ermahnung oder Verwarnung. Ermahnung und Verwarnung sind einfache Vertragsrügen. Es fehlt dabei an der Warnfunktion. Sie machen Ihrem Mitarbeiter gerade nicht deutlich, dass er im Wiederholungsfall mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen muss.

Häufig können Sie eine Ermahnung als Vorstufe zu einer Abmahnung nutzen. In der Regel werden Sie eine Ermahnung mündlich aussprechen. Das ist hier vielleicht genau das richtige.

Mit einer Abmahnung machen Sie ihm deutlich, dass

- Sie eine Pflichtwidrigkeit beanstanden und
- im Wiederholungsfall das Arbeitsverhältnis gefährdet ist.

Ihre Arbeitnehmer sollen also durch die Abmahnung zu einem vertragsgerechten Verhalten veranlasst werden. Sie beschreiben daher das Fehlverhalten klar, deutlich und ausreichend konkret. Nur so ist Ihr Arbeitnehmer in der Lage genau zu wissen, was ihm vorgeworfen wird und wie er sein Verhalten verbessern kann. Da Ihre Abmahnung auch eine Warnfunktion haben soll, müssen Sie unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Wiederholungsfall gefährdet ist.

Musterformulierung:
„Im Wiederholungsfall müssen Sie mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen.“

In Ihrem Fall könnte es ein Problem darstellen, ob überhaupt eine Pflichtverletzung vorliegt. Vielleicht sollten Sie zunächst einmal genau definieren, was Sie von den Mitarbeitern erwarten und dabei konkret, welcher Mindestabstand einzuhalten ist. Ich empfehle Ihnen erst dann, also im Wiederholungsfall nach dieser Belehrung, eine Abmahnung auszusprechen.

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