Mittwoch, 26. Juni 2019

Sitzen Sie auch im Büro und schwitzen?


Unsere Kinder bekommen wenigstens noch Hitzefrei und wir? Gibt es da nicht irgendeinen Paragraphen der uns auch Hitzefrei bescheren kann? Doch es gibt Hitze-Regelungen auch im Job. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sagt zwar, dass es keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder gar Hitzefrei gibt, aber arbeiten in großer Hitze muss auch nicht sein.
Im Arbeitsschutzrecht geht es um eine gesundheitliche und erträgliche Temperatur, die der Arbeitgeber zu gewährleisten hat. Und die Umsetzung bemühen wir die Technischen Regeln für Arbeitsstätten.
- Die Temperatur in Arbeitsräumen soll grundsätzlich nicht über 26 Grad Celsius liegen.
Sollte jetzt die Temperatur steigen wäre es gut, wenn der Arbeitgeber erste Maßnahmen ergreift um die Temperatur zu senken. Sei es die Klimaanlage anders zu programmieren, oder Rollläden vor den Fenstern herunter zu lassen.
- Jetzt hat die Temperatur schon mehr als 30 Grad auf dem Thermometer
Nun geht es an die Arbeitszeiten; die vorverlegt werden können oder auf einen späteren Zeitpunkt des Tages verlegt werden, oder aber die Arbeitszeit wird verkürzt.
- Ab 35 Grad geht Garnichts mehr…
Bei diesen Temperaturen ist das Büro nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Und nun gibt es Hitzefrei?  Nicht unbedingt. Wenn keine Maßnahmen gegen die Hitze unternommen werden, kann man keinem Arbeitnehmer mehr zumuten zu arbeiten. Allerdings ist der Raum nur solange gesperrt, solange die 35 Grad und mehr vorherrschen, sollte es kühler werden kann der Chef zur Arbeit rufen, auch in den Nachmittagszeiten.
- Ausnahmen gibt es auch
Arbeitnehmer, die keine große Hitze vertragen und das per Attest belegen können, haben die Möglichkeit der Freistellung. Außerdem gibt es eine Sonderregelung für Schwangere und stillende Mütter, sie können die Einhaltung bestimmter Temperaturen verlangen.
- Schutz vor direkter Sonne
Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf die Sonnenstrahlung zu achten, denn durch Sonneinstrahlung kann der Arbeitgeber Schaden an seinen Augen nehmen. So kann der Arbeitgeber die Fenster mit bestimmten Folien, oder durch Sonnensegel schützen, er sollte kühle Getränke und eventuell Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor bereitstell.   
- erhöhte Ozonwerte
Wenn die Ozongrenzwerte überschritten werden, oder der sog. Sommersmog gemeldet wird, müssen Firmen den Empfehlungen der Behörden folgen. Daten dazu gibt das Bundesumweltamt heraus.