Mittwoch, 24. März 2021

Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichtes: Höhe einer betrieblichen Altersversorgung - Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung.

Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung lediglich anteilig berücksichtigt werden. Ebenso kann eine Versorgungsregelung vorsehen, dass eine Höchstgrenze eines Altersruhegelds bei in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern entsprechend dem Teilzeitgrad während des Arbeitsverhältnisses gekürzt wird. Diese Regelungen stellen keine unzulässige Diskriminierung wegen der Teilzeitarbeit iSv. § 4 Abs. 1 TzBfG dar.


Die Klägerin war annähernd 40 Jahre bei der Beklagten überwiegend in Teilzeit beschäftigt. Seit dem 1. Mai 2017 bezieht sie auf Grundlage der im Betrieb der Beklagten geltenden Konzernbetriebsvereinbarung („Leistungsordnung“) ein betriebliches Altersruhegeld. Dessen Höhe hängt von dem zum Ende des Arbeitsverhältnisses erreichten versorgungsfähigen Einkommen und den zurückgelegten anrechnungsfähigen Dienstjahren ab. Soweit das maßgebende Einkommen ein Entgelt für Teilzeitarbeit ist, wird das Einkommen zugrunde gelegt, das der Mitarbeiter in Vollzeit erzielt hätte. Die Leistungsordnung enthält ferner eine Regelung, wonach Dienstzeiten in Teilzeitarbeit nur anteilig angerechnet werden. Die anrechnungsfähige Dienstzeit ist auf höchstens 35 Jahre begrenzt. Wird dieser Zeitraum überschritten, werden die Jahre mit dem für den Arbeitnehmer günstigsten Verhältnis berücksichtigt. Nach der Leistungsordnung gilt für das Altersruhegeld eine absolute Höchstgrenze von 1.375,00 Euro im Monat, wenn das Einkommen bei Eintritt des Versorgungsfalls die maßgebende Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt. Bei der Klägerin sieht die Leistungsordnung einen Teilzeitfaktor von 0,9053 vor, obwohl sie in ihrem annähernd 40 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnis insgesamt 34,4 Vollzeitarbeitsjahre gearbeitet hat. Gegen die Berücksichtigung des Teilzeitfaktors hat sich die Klägerin mit ihrer auf die Zahlung der Differenz zum höchstmöglichen Altersruhegeld gerichteten Klage gewandt. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr teilweise stattgegeben.

Die Revision der Beklagten hatte - im Gegensatz zur Anschlussrevision der Klägerin - vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die insgesamt klageabweisende Entscheidung des Arbeitsgerichts wurde wiederhergestellt. Die in der Leistungsordnung vorgesehene Berechnung des Altersruhegelds unter Berücksichtigung eines Teilzeitgrads ist wirksam. Die Klägerin wird nicht iSv. § 4 Abs. 1 TzBfG wegen ihrer Teilzeitarbeit benachteiligt, weil ihre über annähernd 40 Jahre erbrachte Arbeitsleistung nicht in 34,4 Vollzeitarbeitsjahre umgerechnet wurde. Mit einem Arbeitnehmer, der 34,4 Jahre in Vollzeit gearbeitet und dann in den Altersruhestand getreten ist, ist sie nicht vergleichbar. Auch kann sie nicht mit Erfolg geltend machen, dass sie wegen ihrer Teilzeitarbeit benachteiligt wird, weil der nach der Leistungsordnung ermittelte Teilzeitfaktor auch auf die Versorgungshöchstgrenze angewandt wird. Sie erhält vielmehr ein Altersruhegeld in dem Umfang, der ihrer erbrachten Arbeitsleistung im Verhältnis zur Arbeitsleistung eines gleich lange im Unternehmen der Beklagten in Vollzeit tätigen Arbeitnehmers entspricht. Das ist zulässig.

 Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. März 2021 - 3 AZR 24/20 -

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 19. August 2019 - 8 Sa 56/18 -

Dienstag, 9. März 2021

Lieben Sie auch Benefits?

Als Personalberater bekomme ich immer wieder bei Bewerbungsgesprächen die Frage nach den Benefits, den oft kleinen aber zusätzlichen Leistungen für den Arbeitnehmer.

So habe ich mir zur Aufgabe gemacht schon im Vorfeld, bei der Besprechung über die neu zu besetzende Stelle, Fragen nach den zusätzlichen Leistungen zu machen.

Inzwischen haben viele Firmen erkannt dass man mit dieser Art von „Bereicherungen“, sogar Bewerber über Stellenportale für sich gewinnen zu können.

Das Jobportal „StepStone“ hat eine Liste von gewünschten Benefits erstellt.

Besonders beliebt bei Arbeitnehmern sind:

1    Betriebliche Altersvorsorge mit 48,6%

2.    Kostenfreie Getränke          mit 30,9%

3.    Gesundheitsvorsorge          mit 26,0%

     Dahinter folgen etliche Wünsche der Arbeitnehmer, vom Dienstfahrrad über den Bürohund bis hin zum Freizeitangebot am Arbeitsplatz.

Und heute wird einfach ein Angebot aus diesem „Programm“ erwartet, sogar die großen Firmen, die auch sehr hochwertiges und teures Personal einstellen, müssen schon einiges bieten.

Allerdings müssen diese kleinen Zugaben auch zum Unternehmen passen und sollten nicht etwas darstellen, was die Firma nicht verkörpert. Denn sonst ist der umschwärmte Bewerber schnell wieder weg.

Noch ein kleiner Tipp für die nächsten Gehaltsverhandlungen: Sollte der zuständige Personaler oder Chef kein Geld mehr herausrücken wollen, dann ist ja vielleicht ein Urlaubstag oder eine Weiterbildung zusätzlich drin, Benefits können so interessant sein!

Donnerstag, 4. März 2021

Vertriebsingenieur (m/w/d) nach Bayreuth gesucht.

 Unser Auftraggeber stellt auch in der aktuellen Situation ein!

Zur Verstärkung des Teams unseres Mandanten suchen wir einen fachlich, aber auch menschlich überzeugenden „Vertriebsingenieur“.
Das sind Ihre Aufgaben:

Erstellung von technischen Konzepten unter Berücksichtigung der Kundenanforderungen

Angebotserstellung und -verfolgung

Kundengewinnung

Ansprechpartner für die Fachabteilungen

Und das müssen Sie mitbringen:

Techniker/Ingenieur der Fachrichtung Versorgungstechnik oder Maschinenbau

Mehrjährige Vertriebserfahrung im Bereich der Klima- und Lüftungstechnik (Haustechnik, Versorgungstechnik)

Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift

Teamfähigkeit und Flexibilität

Lösungsorientiertes Arbeiten

Kommunikationsstärke

Wir erwarten folgende Softskills:

Analytisches Denkvermögen, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen.
Einfühlungsvermögen, Engagement und Einsatzbereitschaft.
Flexibilität, Kommunikations- und Teamfähigkeit.
Selbstbewusstsein, Leistungsbereitschaft und Kundenorientiertheit.
Konfliktfähig, Kritikfähigkeit und Verantwortungsfähigkeit.

Das wird Ihnen geboten;:

Eine langfristige Perspektive und eigenständige Projekte
Leistungsgerechte Bezahlung mit zusätzlicher Bonuszahlung
Flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit), 30 Tage Urlaub
Umfangreiche betriebliche Sozialleistungen: Krankenzusatzversicherung, Unfallversicherung, Altersvorsorge und Firmenkarte.
Sie haben Budgetverantwortung aber keine Personalverantwortung
Sprachanforderung Englisch B2, Deutsch C2
Gewünschte Berufserfahrung 10 Jahren.

Unser Klient ist international im Bereich der industriellen Klima- und Prozesslufttechnik tätig. Innovative Konzepte, moderne Automationslösungen und intelligente Serviceprodukte sorgen für das richtige Produktionsklima. Dabei sind wir ständig auf der Suche nach gut ausgebildeten und motivierten Mitarbeitern. Es wird ein angenehmes Arbeitsklima mit flachen Hierarchien und schneller Verantwortungsübernahme geboten.

Die Vertriebsingenieure im Haus sind relativ stark auf die einzelnen industriellen Prozesse spezialisiert.
Wenn Sie mehr dazu wissen möchten rufen Sie mich bitte an.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Finden Sie sich in diesem Stellenprofil wieder? Bitte bewerben Sie sich mit Ihren Unterlagen, Ihrem Gehaltswunsch und Ihrem frühesten Eintrittstermin bei eichhorn-consulting, Marsweg 7, 45770 Marl, Tel. +49 2365-9740897 von Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung. Fax +49 2365-974294. Mobil: +49 175-3878959. Gerne per Mail: m.eichhorn@eichhorn-consulting.com. Sie haben keine Vermittlungskosten!
Ihr Ansprechpartner ist Michael Eichhorn.
Übrigens – Diskretion ist unser oberster Grundsatz!
Code 05/21
04.03.2021