Viele Arbeitnehmer glauben, bei einer Kündigung ihres Arbeitsplatzes eine Abfindung zu bekommen. Aber ist das wirklich so?
Es gibt um diese
Abfindungen viele Gerüchte, dabei ist das doch in Deutschland per Gesetz geregelt.
Bei der
Abfindung handelt es sich um eine Entschädigungszahlung des Arbeitgebers an den
gekündigten Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird. Und um eine Entscheidung zu finden, muss man sich mit
jedem Fall auseinandersetzen, es ist und bleibt immer eine Einzelentscheidung,
ebenso ist die Höhe eine oft unterschätzte Leistung, die speziell festgelegt
ist.
Ob un eine Abfindung
gezahlt wird oder nicht hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab.
Denn hierin finden Sie
einige Regeln zur Abfindung.
Es kann also in Ihrem
Arbeitsvertrag stehen, dass Sie eine Abfindung erhalten, wenn Ihnen aus diesem
oder jenem Grund gekündigt wird, und gleich auch die zu erwartende Höhe.
Häufiger ist allerdings der Fall eines Aufhebungsvertrages: Da der Arbeitgeber Sie nicht einfach grundlos
kündigen kann, offeriert er Ihnen eventuell die freiwillige Auflösung Ihres
Arbeitsvertrages gegen Zahlung einer entsprechenden Abfindung. (Achtung: Dies
kann die Sperrung des Arbeitslosengeldes zur Folge haben)
Anders ist es bei einer
Betriebsänderung oder nach der Erstellung eines Sozialplans, dann steht Ihnen
ein Abfindungsgeld zu, allerdings können Sie auch eine Kündigungsschutzklage
einreichen um Ihr Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzen.
Generell empfiehlt es
sich, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, allerdings nur mit einem, im
Arbeitsrecht erfahrenem Anwalt.
Zur Höhe der Abfindung
gibt es keinen generellen Maßstab, Bmi
der Festlegung der Abfindungshöhe orientiert sich das Gericht in der Regel an
folgenden Werten: Pro Beschäftigungsjahr bei dem Unternehmen erhalten Sie ein
halbes bis ganzes Bruttomonatsgehalt.
Eine gesetzliche Grundlage gibt es hierfür
allerdings nicht. Die Abfindung ist daher stets Verhandlungssache.
Spielen Sie Ihre
Verhandlungsposition so gut wie möglich aus, heben Sie die Ihnen aus der
Kündigung entstandenen Nachteile hervor.
Haben Sie dann eine
finanziell gute Lösung erreicht, haben Sie einen weiteren Freund an Ihrer
Seite, das Finanzamt kassiert mit, Ihre Abfindung wird wie ein zusätzlicher Lohn
behandelt, allerdings hilft Ihnen hier die Fünftelregelung. Das heißt: Die
Abfindung wird durch fünf geteilt, Das
Fünftel wird anschließend auf das Jahresbruttogehalt angerechnet und daraus
errechnet der Steuerbeamte den Steuersatz sowie den auf die Abfindung zu
zahlenden Steuerbetrag. Dieser wird wieder mit Fünf multipliziert und schon
ergibt sich die endgültige auf die gesamte Abfindung zu zahlende Steuer. Sie
halten den Steuersatz dadurch also „künstlich“ niedriger als bei der Anrechnung
der gesamten Abfindung auf ein Steuerjahr.
Eine weitere wichtige Frage ist: Wird die Abfindung mit dem
Arbeitslosengeld „verrechnet?“ Nein erst einmal grundsächlich nicht..
allerdings kann bei Nichteinhaltung von Fristen eine Verrechnung erfolgen, aber
in der Regel nicht.
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