Montag, 8. Februar 2021

Chef - was ist mir ner Abfindung?

Viele Arbeitnehmer glauben, bei einer Kündigung ihres Arbeitsplatzes eine Abfindung zu bekommen. Aber ist das wirklich so?

Es gibt um diese Abfindungen viele Gerüchte, dabei ist das doch in Deutschland per Gesetz geregelt.

Bei der Abfindung handelt es sich um eine Entschädigungszahlung des Arbeitgebers an den gekündigten Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird. Und um eine Entscheidung zu finden, muss man sich mit jedem Fall auseinandersetzen, es ist und bleibt immer eine Einzelentscheidung, ebenso ist die Höhe eine oft unterschätzte Leistung, die speziell festgelegt ist.

Ob un eine Abfindung gezahlt wird oder nicht hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab.

Denn hierin finden Sie einige Regeln zur Abfindung.

Es kann also in Ihrem Arbeitsvertrag stehen, dass Sie eine Abfindung erhalten, wenn Ihnen aus diesem oder jenem Grund gekündigt wird, und gleich auch die zu erwartende Höhe.

Häufiger ist allerdings der Fall eines Aufhebungsvertrages: Da der Arbeitgeber Sie nicht einfach grundlos kündigen kann, offeriert er Ihnen eventuell die freiwillige Auflösung Ihres Arbeitsvertrages gegen Zahlung einer entsprechenden Abfindung. (Achtung: Dies kann die Sperrung des Arbeitslosengeldes zur Folge haben)

Anders ist es bei einer Betriebsänderung oder nach der Erstellung eines Sozialplans, dann steht Ihnen ein Abfindungsgeld zu, allerdings können Sie auch eine Kündigungsschutzklage einreichen um Ihr Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzen.

Generell empfiehlt es sich, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, allerdings nur mit einem, im Arbeitsrecht erfahrenem Anwalt.

Zur Höhe der Abfindung gibt es keinen generellen Maßstab, Bmi der Festlegung der Abfindungshöhe orientiert sich das Gericht in der Regel an folgenden Werten: Pro Beschäftigungsjahr bei dem Unternehmen erhalten Sie ein halbes bis ganzes Bruttomonatsgehalt.
Eine gesetzliche Grundlage gibt es hierfür allerdings nicht. Die Abfindung ist daher stets Verhandlungssache
. Spielen Sie Ihre Verhandlungsposition so gut wie möglich aus, heben Sie die Ihnen aus der Kündigung entstandenen Nachteile hervor.

Haben Sie dann eine finanziell gute Lösung erreicht, haben Sie einen weiteren Freund an Ihrer Seite, das Finanzamt kassiert mit, Ihre Abfindung wird wie ein zusätzlicher Lohn behandelt, allerdings hilft Ihnen hier die Fünftelregelung. Das heißt: Die Abfindung wird durch fünf geteilt, Das Fünftel wird anschließend auf das Jahresbruttogehalt angerechnet und daraus errechnet der Steuerbeamte den Steuersatz sowie den auf die Abfindung zu zahlenden Steuerbetrag. Dieser wird wieder mit Fünf multipliziert und schon ergibt sich die endgültige auf die gesamte Abfindung zu zahlende Steuer. Sie halten den Steuersatz dadurch also „künstlich“ niedriger als bei der Anrechnung der gesamten Abfindung auf ein Steuerjahr.

Eine weitere wichtige Frage ist: Wird die Abfindung mit dem Arbeitslosengeld „verrechnet?“ Nein erst einmal grundsächlich nicht.. allerdings kann bei Nichteinhaltung von Fristen eine Verrechnung erfolgen, aber in der Regel nicht.

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