Montag, 12. Oktober 2015

Die Generation 50 Plus kommt!


Wenn die Jüngeren nicht mehr nachkommen und Frauen sich nach wie vor großteils zwischen Kind und Karriere entscheiden müssen, bleibt für den Fachkräftemangel nur eine Lösung: ältere Mitarbeiter länger im Unternehmen halten. Neu ist die Entwicklung nicht: Schon jetzt arbeitet laut einem Bericht der Bundesagentur für Arbeit knapp zwei Drittel der Menschen zwischen 55 und 65 Jahren. Und es werden immer mehr erwerbstätige Ältere: "Die deutlichsten Zuwächse waren in der Gruppe der 60- bis unter 65-Jährigen zu verzeichnen, hier hat sich die Erwerbsquote in den zehn Jahren von 2002 bis 2012 annähernd verdoppelt", heißt es im Bericht.
Jung ist Deutschland ohnehin schon nicht mehr: Der durchschnittliche Arbeitnehmer in Deutschland ist schon jetzt 45 Jahre alt. Der demographische Wandel ist noch nicht auf dem Höhepunkt angekommen. In sechs bis acht Jahren wird das Durchschnittsalter der Erwerbstätigen bei etwa 50 Jahren liegen.
Daher ist es umso wichtiger, dass sich die Unternehmen auf ältere Arbeitnehmer einstellten. Der Markt muss sich verändern, weil die Unternehmen gar keine andere Chance haben. Auch andere Varianten, an Fachkräfte zu kommen, werden noch nicht voll ausgeschöpft: Zwar sind zum Beispiel Arbeitnehmer aus dem Ausland eine der Möglichkeiten, den Mangel zu beheben. Aber gezielte Kampagnen, im Ausland zu rekrutieren, sind noch kein Standard, sagen die Experten. "Die Forderung, sich gut in die Organisation einzubinden, Geschäftsprozesse zu verstehen und zu kommunizieren, setzt neben Englisch nach wie vor gute Deutschkenntnisse voraus, selbst in großen Dax-Konzernen", betonen sie. Die Sprachbarriere ist noch da - also müssen die Älteren ran.
Auch IT-Abteilungen haben erkannt, dass sie die Erfahrungen der Älteren nicht verfallen lassen sollte. Die Vorurteile gegenüber Älteren sind weniger in den Fachbereichen zu finden, dafür aber häufiger bei den Personalverantwortlichen. Sie werden jedoch deutlich weniger. Das liegt auch daran, dass es immer mehr Studien gibt, dass die heute 50-Jährigen so fit seien wie 40-Jährige. "Die Älteren sind flexibler, pragmatischer und mobiler als früher – und vor allem auch selbstbewusster", sagt eine Personalberaterin. "Letztendlich hat ein 50-Jähriger noch ein Drittel seiner Lebensarbeitszeit vor sich."
Doch noch immer "graut" es einigen Unternehmen vor der Generation 50plus. Dabei hat sie für Firmen große Vorteile: Die Kompetenz verliert sich ja nicht. Das Spezialistenwissen kommt beim Kunden gut an. Gerade im Beratungsumfeld wird gerne auf Erfahrung gesetzt. Außerdem sitzt wahrscheinlich beim Kunden auch ein Best Ager auf der anderen Seite des Schreibtisches.
Wir, die eichhorn-consulting, haben große Erfahrung gerade im Bereich der Vermittlung von älteren Arbeitnehmern – sprechen Sie uns bitte an! Tel 02365-9740897

Freitag, 9. Oktober 2015

Servicetechniker, Bereich Baumaschinen nach NRW gesucht.

Einer unserer Klienten sucht einen erfahrenen Servicetechniker aus dem Baumaschinenbereich.Unser Klient ist ein international tätiger Konzern aus dem Bereich Maschinenbau – das Produktportfolio umfasst Maschinen für den Bergbau, Heben, Erdbewegungen, Beton und Förderindustrie. 
Das sind Ihre Aufgaben:- Technisches Wissen, Beratung bei der Identifizierung, Analyse und Lösung von Problemen im Bereich des After Sales Service 
- Reparaturen, Fehlersuche an Maschinen, bei der Hafenumschlagtechnik, wie Bagger und Raupenkrane 
- Gewährleistungsansprüche prüfen
- Erstellen von genauen und technischen Berichten, dazu die passende Korrespondenz, Erstellen von Berechnungen und Dokumentationen 
- Durchführung von Produktschulungen auf Engineering-Ebene 
Und das müssen Sie mitbringen:- Abgeschlossene technisches Studium oder technische Ausbildung
- Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Baumaschinen
- Selbstständiges Arbeiten
- Mündliche und schriftliche Kommunikation in Englisch und Deutsch
- Gute EDV-Kenntnisse (MS-Office) und idealerweise haben Sie SAP CS Wissen
Englisch - C2 (Exzellente Kenntnisse)
Deutsch - C2 (Exzellente Kenntnisse)
Geboten wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Sie haben keine Budget- und keine Mitarbeiterverantwortung. Sie sollten bis zu 5 Jahren Erfahrung in diesem Bereich mitbringen. Sie sollten 5 Tage /Woche mobil sein. Die Stelle ist ab 01.10.2015 zu besetzen. 
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Finden Sie sich in diesem Stellenprofil wieder? Bitte bewerben Sie sich mit Ihren Unterlagen, Ihrem Gehaltswunsch und Ihrem frühesten Eintrittstermin bei eichhorn-consulting, Marsweg 7, 45770 Marl, Tel. +49 2365-9740897 von Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung. Fax +49 2365-974294. Mobil: +49 175-3878959. Gerne per Mail: m.eichhorn@eichhorn-consulting.com. Ihr Ansprechpartner ist Michael Eichhorn. 
Übrigens – Diskretion ist unser oberster Grundsatz!
Code 216/15
17.09.2015

Donnerstag, 8. Oktober 2015

Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz?

Sie denken, innerhalb der ersten 6 Monate können Sie einem Arbeitnehmer bedenkenlos kündigen? Dann kennen Sie dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg noch nicht (Urteil vom 06.05.2015, Az.: 4 Sa 94/14).

Häufig wird die Probezeit mit der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz verwechselt. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift überhaupt erst dann, wenn ein Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat und mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt werden. Dabei handelt es sich um die sogenannte Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG. Nach Ablauf der Wartezeit benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund: vorher nicht!

Nun wurde einem Arbeitnehmer innerhalb dieser Wartezeit gekündigt, allerdings nicht mit der gesetzlichen kurzen Frist von vier Wochen, sondern mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende. Dagegen klagte der Arbeitnehmer und war der Auffassung, dass es sich bei der verlängerten Kündigungsfrist von drei Monaten um eine Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes handeln würde.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg war anderer Ansicht und wies die Klage ab. Trotzdem ist äußerste Vorsicht geboten! Die Richter urteilten, dass zwar grundsätzlich keine Umgehung des Kündigungsschutzes vorliege, wenn ein Arbeitsverhältnis innerhalb der 6-monatigen Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz durch den Arbeitgeber nicht zum ersten möglichen Termin, sondern zu einem späteren Kündigungstermin gekündigt wird. Denn es kommt immer auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung an und nicht, wann das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet.

Anders könnte es allerdings aussehen, wenn nur eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Arbeitgeberinteresse vorliegt. Denn wenn ein Arbeitgeber sich tatsächlich eigentlich gar nicht vom Arbeitnehmer trennen möchte, liegt ein treuwidriges Verhalten vor und eine rechtswidrige Umgehung des Kündigungsschutzes.

Der Arbeitgeber hat hier nur gewonnen, da er nachweisen konnte, dass er dem Arbeitnehmer noch eine Chance geben wollte, sich zu bewähren. Damit lag die Verlängerung der Kündigungsfrist überwiegend im Arbeitnehmerinteresse.

Aber: Wer kann schon genau sagen, ob eine Kündigung im Arbeitnehmer- oder im Arbeitgeberinteresse liegt? Gehen Sie immer auf Nummer sicher und verlängern Sie auch bei einer Kündigung in der Wartezeit niemals die eigentlich von Ihnen zu beachtende Kündigungsfrist!

Mittwoch, 7. Oktober 2015

Peinliche Pannen beim Geschäftsessen

Welches Besteck zu welchem Gang? Darf man die Serviette vom Boden aufheben? Wir verraten, wie Sie Geschäftsessen als Gastgeber oder Gast ohne Fettnäpfchen meistern.Andere denken sich nichts und merken gar nicht, dass sie bereits mehrfach ins Fettnäpfchen getreten sind, zum Beispiel wenn sie das Brot wie eine Stulle beschmieren und vor dem Hauptgang verzehren. Einige Peinlichkeiten sind offensichtlicher, könnten aber galant gelöst werden. Beherrscht man die Regeln und Sitten bei Tisch, ist es ein Leichtes, konzentriert dem Gespräch des Partners zu folgen und sich ganz und gar auf den Inhalt des Geschäftstermins statt auf die richtige Besteckreihenfolge zu konzentrieren.

Kleckern ...... tun nicht nur kleine Kinder bei Tisch. Schnell ist ein Soßenfleck auf der Tischdecke gelandet. Bleiben Sie entspannt! Jede Serviette und auch die Tischtücher werden nach dem Essen gereinigt und dabei ist ein Fleck mehr oder weniger nicht ausschlaggebend. Lassen Sie also Salzstreuer und Dekoration dort wo sie sind und übersehen Sie souverän Ihren Fleck neben den Teller. Flutscht ein Salatblatt vom Tellerrand auf den Tisch, befördern Sie es wieder auf Ihren Teller. Fällt ein Happen auf den Boden, lassen Sie ihn liegen. Rutscht Ihnen die Serviette auf den Boden, krabbeln Sie bitte nicht unter den Tisch. Lassen Sie sich einfach eine neue Serviette geben. Ein guter Service wird Ihnen von selbst eine neue Serviette geben.

Das berühmte Haar in der SuppeWird Ihr Essen nicht so geliefert wie Sie es bestellt haben, rufen Sie den Service zu sich und sagen in einem ruhigen Ton, was nicht stimmt. Am Anfang des Essens kann der Service Abhilfe schaffen, fällt das Haar erst am Ende des Essens auf, sollte der Kellner neben der Entschuldigung auch eine Wiedergutmachung parat haben.

Unaufmerksames PersonalManch Restaurantbesucher fragt sich, ob es dem Servicepersonal regelrecht beigebracht wird, wie man Kunden ignoriert. Haben Sie als Gast das Gefühl, ständig übersehen zu werden, entschuldigen Sie sich bei Ihren Gästen und gehen Sie zur Bar oder fangen Sie das Personal an ihrer "Station" ab, um Ihre Wünsche loszuwerden. Es ist Ihre Aufgabe als Gastgeber, aktiv Regie zu führen und den Restaurantbesuch so angenehm wie möglich zu gestalten.

Telefonierende NachbargästeLaute oder unangenehme Tischnachbarn dürfen gerne auf eine angemessene Gesprächslautstärke hingewiesen werden. Möchten Sie keine direkte Konfrontation mit einem anderen Gast eingehen, können Sie auch den Service bitten, dies für Sie zu übernehmen. Grundsätzlich ist ein Restaurant kein Büro und Telefonate sollten nicht am Tisch geführt werden. Bitten Sie in einem freundlichen Ton darum, dass das Telefonat nach draußen verlegt wird, da es Ihre Unterhaltung stört.

Meine Suppe ess ich nicht ...Wurde das Menü vorher ausgewählt und gibt es eine Speise, die Sie nicht essen möchten, können Sie diese gerne beim Kellner gegen eine andere Speise austauschen. (Also statt der Tomatensuppe eventuell eine klare Brühe.) Einen Gang sich nicht servieren zu lassen, ist keine gute Lösung, da der Gastgeber erst mit dem Essen startet, wenn allen serviert wurde. Die Absprache zwischen Ihnen und dem Kellner hat er dann vielleicht nicht mitbekommen. Essen Sie von der servierten Speise, dass was Sie essen können oder wollen und lassen den Rest zurückgehen. Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Teller leer zu essen.

Langweilige Tischpartner ...… können einen Abend unendlich lang erscheinen lassen. Wenn der Smalltalk mit Ihrem Tischherrn oder der Tischdame nicht läuft, müssen Sie selber in die Bresche springen und Geschichten und Wissenswertes erzählen. Klassische Smalltalk-Themen sind Urlaube, Freizeit, Hobbies und Wochenendplanungen. Geht Ihr Gesprächspartner auf nichts ein, versuchen Sie auf die Gemeinsamkeiten Ort, Umfeld und Anlass einzugehen. Klappt auch das nicht, können Sie sich eventuell in ein Nachbargespräch mit einklinken und bei Bedarf die Gesprächsführung so leiten, dass der wortkarge Nachbar seine Meinung zu dem ein oder anderen Thema beisteuern kann oder soll. Erst zum Kaffee dürften Sie die Sitzordnung auflösen und sich einen neuen Gesprächspartner suchen.

Dienstag, 6. Oktober 2015

Statiker nach Niedersachsen gesucht

Für ein wachsendes Familienunternehmen mit Tradition, spezialisiert auf die Herstellung von Glas-Faltwänden, Wintergärten und Fassadenlösungen suchen wir einen Mitarbeiter. Ein gutes Arbeitsklima, der respektvolle und offene Umgang mit den nunmehr 500 Mitarbeitern und das Vertrauen in deren Leistung zeichnet das Unternehmen aus. 
Und das sind Ihre Aufgaben:
- Erstellung prüffähiger Statiken und Berechnungen 
- Tragwerksentwürfe für komplexe Wintergartenkonstruktionen 
- Abstimmung mit internen und externen Kunden sowie Statikern 
- Unterstützung der Projektleiter und Aufmaßtechniker 
- Bei der Erstellung von Auftragskonstruktionen 
- Unterstützung von Entwicklungsprojekten 
Und das erwarten wir von Ihnen:
- Studium zum Bauingenieur, Fachrichtung Tragwerksplanung
- Möglichst mehrjährige Berufserfahrung als Statiker
- Idealerweise Vorkenntnisse im Bereich Stahl-, Leichtmetall- du Glasbau
- Sehr hohes Maß an Sorgfalt und Zuverlässigkeit
- Ausgeprägte Teamfähigkeit
- Ihre Arbeit ist Kunden- und Lösungsorientiert
- Deutschkenntnisse B2 (Gute Mittelstufe)
- Englischkenntnisse B2 (Gute Mittelstufe)

Geboten wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Sie haben keine Budget- und keine Mitarbeiterverantwortung. Sie sollten bis zu 5 Jahren Erfahrung in diesem Bereich mitbringen. Die Stelle ist ab sofort zu besetzen. Ihr Arbeitsort ist in Niedersachsen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Finden Sie sich in diesem Stellenprofil wieder? Bitte bewerben Sie sich mit Ihren Unterlagen, Ihrem Gehaltswunsch und Ihrem frühesten Eintrittstermin bei eichhorn-consulting, Marsweg 7, 45770 Marl, Tel. +49 2365-9740897 von Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung. Mobil: +49 175-3878959. Gerne per Mail: m.eichhorn@eichhorn-consulting.com. Ihr Ansprechpartner ist Michael Eichhorn. 

Übrigens – Diskretion ist unser oberster Grundsatz!
Code 217/15
06.10.2015

Montag, 5. Oktober 2015

Kein Problem, der fehlende Beleg

Grundsätzlich ist die Sache einfach: Das Finanzamt erkennt als Belege für Ihre Betriebskosten ausschließlich Dokumente an, die Sie von Ihren Lieferanten ausgestellt bekommen haben – auf Papier oder elektronisch. Rechnungen, Quittungen, Lieferscheine etc.

Erst die schlechte Nachricht: Die Anforderungen an solche Belege sind streng und bis ins Detail wie etwa den notwendigen Angaben ausformuliert. Macht Ihr Lieferant einen klitzekleinen Fehler und Sie übersehen ihn, kostet Sie das den Vorsteuerabzug.

Nun die gute Nachricht: Manche Probleme rund um Ihre Belege sind gar keine.

Problem 1: Sie haben keinen Beleg bekommen

Kaum zu glauben, dass das Finanzamt bei den hohen Anforderungen an Belege eine Betriebsausgabe ohne vernünftige Eingangsrechnung akzeptieren sollte. Das denken offenbar zahlreiche Selbstständige – und setzen die Kontoführungsgebühren für ihr betriebliches Konto einfach nicht ab.

Ein schwerer Fehler!

Das Bundesfinanzministerium erlaubt Steuerabzug ohne Extrabeleg

Schon vor drei Jahren hat das Bundesfinanzministerium hierzu in einem Schreiben steuerzahlerfreundliche Vorgaben an die Finanzämter erlassen (BMF-Schreiben vom 14.11.2007, IV A 5 - S 7280/ 07/0001).

Sprich: Für Bankgebühren brauchen Sie keine gesonderte Rechnung. Sie können also den Kontoauszug als Beleg für die Bankgebühren in Ihrer Buchführung verwenden.

Der Grund:
Als Kontoinhaber bekommen Sie von Ihrer Bank üblicherweise gar keine Rechnung über die Kontoführungsgebühren. Kein Wunder also, dass sie da nichts in Ihren Unterlagen finden können.

Der Kontoauszug hat Abrechnungscharakter

Die Kosten sind stets auf Ihrem Kontoauszug vermerkt – und nirgendwo sonst.

Dadurch hat der Kontoauszug damit an sich bereits Abrechnungscharakter. Und als „Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird“, ist der Kontoauszug eben gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG: eine Rechnung über die Kontoführungsgebühren.

Aber nur in diesem speziellen Fall

Nach wie vor ersetzt der Kontoauszug aber keinen Beleg für andere Ausgaben, für die üblicherweise eine Rechnung ausgestellt wird. Für Lieferungen anderer Lieferanten als Ihrer Hausbank, belegt der Kontoauszug nur, dass die Zahlung auch erfolgt ist. Eine ordentliche Rechnung ersetzt er in diesem Fall aber nicht.

Falls Ihnen eine Rechnung über eine andere Ausgabe fehlt, sollten Sie noch mal nachschauen, ob Sie den Beleg falsch abgeheftet haben, versuchen, eine Zweitschrift von Ihrem Lieferanten zu bekommen oder sich selbst einen Eigenbeleg ausschreiben.

Problem 2: Ihr Beleg verzeichnet den „falschen“ Adressaten

Vielleicht bestellt ja gelegentlich Ihr Lebenspartner Büromaterial, Arbeitsmittel oder Waren für Ihr Unternehmen. Was, wenn dann auf der Rechnung sein oder Ihr Name als Adressat steht?

Kein Problem, hat das Finanzgericht Hamburg vor ein paar Jahren entschieden (vom 23.3.2006, Az. II 448/03).

Der Fall:
In dem Fall hatte das Finanzamt von einer Einzelhändlerin mehr als 5000 € Vorsteuer zurückgefordert. Der Grund: Auf einer Reihe von Eingangsrechnungen stand der Name ihres Mannes als Empfänger.

Gegen die Forderung des Finanzamts zog die Händlerin vor Gericht. Die Finanzrichter gaben ihr Recht. Wegen Menge und Inhalt der Lieferungen sei es eindeutig, dass die Rechnungen für die selbstständige Tätigkeit der Ehefrau bestimmt waren, begründeten die Richter ihr Urteil. Immerhin waren bis auf den Vornamen alle anderen Rechnungsangaben vollständig.

Das Urteil:
Das Finanzamt musste die Rechnungen mit der angeblich falschen Adresse anerkennen und auf die Umsatzsteuernachforderung verzichten.

Tipp: Sollte das Finanzamt bei einer Betriebs- oder Umsatzsteuerprüfung solche vermeintlich falsch ausgestellten Rechnungen bemängeln, verweisen Sie einfach auf das Urteil des Finanzgerichts.

Donnerstag, 1. Oktober 2015

So coachen Sie Ihre Mitarbeiter zum Erfolg

Wenn Sie die Ziele mit Ihren Mitarbeitern erfolgreich erarbeitet und vereinbart haben, bedeutet das im Anschluss für Sie als Führungskraft, sie auf dem Weg zur Zielerreichung zu begleiten. Die besten Ergebnisse erzielen Sie dabei mit einem effektiven Coaching.

Erfolgreiches Coaching stützt sich auf die folgenden 4 Säulen

1. Fordern Sie Ihre Mitarbeiter

Das tun Sie ja schon bei der Zielvereinbarung, indem Sie die persönliche Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters ausreizen. Legen Sie also die Messlatte individuell hoch, und geben Sie Ihren Mitarbeitern das Gefühl, dass Sie an sie glauben. Beispiel: „Ich kenne Ihre Fähigkeiten und bin davon überzeugt, dass Sie diese Herausforderung meistern werden.“ Nur so motivieren Sie Ihre Mitarbeiter zur Höchstform.

2. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter nicht allein

Das alljährliche Zielvereinbarungsgespräch darf nicht die einzige intensive Kommunikation zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern sein. Denken Sie immer daran, dass es Ihre Kernaufgabe ist, Ihre Mitarbeiter zu führen. Sie kennen Ihre Leute und wissen, wer mehr Begleitung braucht und wer weniger. Vereinbaren Sie deshalb mit den jeweiligen Mitarbeitern Markierungspunkte/Zwischenziele, an denen Sie sich wieder zu einem Gespräch zusammensetzen und besprechen, was gut und was weniger gut läuft. Bieten Sie Mitarbeitern, die unsicher sind, häufigere Feedbackgespräche an.

3. Geben Sie die Verantwortung konsequent ab

Auch wenn Sie Ihre Mitarbeiter in mehr oder weniger häufigen Coaching-Gesprächen begleiten: Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, zu erklären, wie Sie das Problem besser lösen würden.

Geben Sie die Problemlösung konsequent immer wieder an den Mitarbeiter zurück, z. B. so: „Sie befürchten also, den Zeitplan nicht halten zu können. Welche Voraussetzungen müssten gegeben sein, um doch noch im Zeitfenster bleiben zu können? Gibt es Möglichkeiten, die Abläufe zu straffen?“ Zwingen Sie den Mitarbeiter, selbst Lösungen zu finden.

4. Verdeutlichen Sie immer wieder das Gesamtziel

Im Trubel des Arbeitsalltags sehen Mitarbeiter leicht den Wald vor lauter Bäumen nicht. Als Coach sind Sie derjenige, der den Überblick behält und das Gesamtziel nie aus den Augen verliert.

Führen Sie Ihre Mitarbeiter in den Feedbackgesprächen immer wieder auf die Kernpunkte zurück, und stellen Sie klar, worauf es ankommt und welche Prioritäten zu setzen sind, z. B.: „Die Definition des Farbangebots ist sicher wichtig, aber im Augenblick nicht von so zentraler Bedeutung wie die Beantwortung der Frage, für welche technische Variante wir uns endgültig entscheiden. Das hat Vorrang.“

Fazit: Zeigen Sie niemals Enttäuschung oder Ärger, wenn Ihr Mitarbeiter seine Aufgaben nicht gleich zu Ihrer vollkommenen Zufriedenheit löst. Geben Sie ihm die Zeit, die er braucht. Als erfolgreicher Coach arbeiten Sie nicht mit Druck, sondern begleiten Ihre Mitarbeiter und bauen eine vertrauensvolle Beziehung zu ihnen auf. Sie stärken ihr Selbstvertrauen und arbeiten gemeinsam mit ihnen an ihrer Karriere.

Sie möchten Ihre Mitarbeiter professionell coachen lassen? Sprechen Sie uns an: Michael Eichhorn - eichhorn-consulting Tel: 02365-9740897