Freitag, 9. Dezember 2016

Arbeitszeitkonten rechtssicher einführen.



Viele Unternehmen haben Arbeitszeitkonten. Wie führt man diese ein und welchen Vorteil haben sie? 
Eine interessante Möglichkeit für Sie zur Kostensenkung sind solche Arbeitszeitkonten. Haben Sie keine entsprechende Vereinbarung in Ihren Arbeitsverträgen, müssen Sie im Zweifel Arbeitszeitkonten durch eine Änderungskündigung oder einen Änderungsvertrag einführen. Doch dazu später.
Durch die Einführung von Zeitkonten können Sie auch innerhalb der traditionellen 8-Stunden-Woche die Arbeit flexibel gestalten: Resturlaub und Überstunden werden zu einem Guthaben angesammelt. Das wird in der Regel „abgefeiert" oder Sie zahlen es aus. Auch die Kombination von Kurz- und Langzeitkonten ist möglich.

Die Modelle lassen Ihren Mitarbeitern viel individuellen Gestaltungsspielraum. Ihr Unternehmen ist besser ausgelastet und Sie sparen insbesondere Überstundenvergütungen und -zuschläge.

Kurzzeitkonten
Ihre Mitarbeiter führen persönliche Zeitkonten, auf denen Abweichungen zwischen planmäßiger und tatsächlicher Arbeitszeit saldiert werden. Bei höherem Arbeitsaufkommen leisten die Arbeitnehmer Mehrarbeit, die sie in ruhigen Phasen „abfeiern“. Für Sie besteht bei Kurzzeitkonten der weitere Vorteil, dass Sie erforderliche Rückstellungen intern finanzieren können und Abschlüsse von Insolvenzversicherungen nicht erforderlich sind.

Das „Ampelkonto“
Sie sollten ein so genanntes „Ampelkonto" einführen.

Grüne Phase: Der Mitarbeiter kann innerhalb der vorgegebenen Bandbreite die Arbeitszeit selbst steuern. Gelbe Phase: In dieser Phase steht das Zeitsaldo kurz davor, den zuvor vereinbarten Wert zu überschreiten. Gemeinsam mit Ihrem Mitarbeiter müssen Sie versuchen, Abhilfe zu schaffen. Rote Phase: Das Zeitsaldo ist überschritten. Sie müssen nunmehr als Führungskraft die Steuerung übernehmen.
Die Vereinbarung
Ein Arbeitszeitkonto können Sie folgendermaßen im Arbeitsvertrag vereinbaren:

Formulierungsbeispiel:
„Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Der Arbeitgeber ist berechtigt, diese regelmäßige Arbeitszeit in einer Spannbreite von 35 bis 45 Stunden pro Woche mit einer Ankündigungszeit von 4 Tagen zu verteilen. Es wird ein Arbeitszeitkonto geführt, das ein Guthaben von bis zu 50 Stunden und ein Minussaldo von bis zu 20 Stunden aufweisen kann.“

Langzeitkonten
Hierbei vereinbaren Sie die Arbeitszeit nicht für eine Woche oder einen Monat, sondern für ein ganzes Jahr oder sogar noch längere Zeiträume. Das Zeitkonto wird entweder zum Ende einer im Voraus bestimmten Periode, bei Erreichen eines bestimmten Saldos oder fortlaufend abgerechnet.

Dabei können die angesparten Zeitguthaben Ihrer Mitarbeiter so groß werden, dass sie einer Freistellung von mehreren Monaten oder sogar Jahren entsprechen. Es ist daher für Sie notwendig, die angesparten Guthaben abzusichern – vor allem gegen eine Insolvenz.

Bei der Einführung von Langzeitkonten sollten Sie jedoch wegen der unter Umständen sehr großen finanziellen Auswirkungen weiteren Rechtsrat einholen.

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