Freitag, 16. Dezember 2016

Wie Sie arbeitsrechtliche Konflikte mit einem Mitarbeiter außergerichtlich lösen können.


Nicht nur zwischen Ihren Mitarbeitern untereinander kann es zu Streitigkeiten kommen. Auch Sie als Führungskraft können in einen Konflikt mit einem Mitarbeiter geraten, in dessen Verlauf sich die Fronten verhärten. Am Ende dieser Konflikteskalation steht dann häufig das Arbeitsgericht. Die Auseinandersetzung kostet beide Seiten nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch eine Menge Geld.


Um vor allem auch die Arbeitsgerichte durch außergerichtliche Schlichtungsverfahren zu entlasten, gibt es seit Ende Juni das neue Mediationsgesetz. Im Rahmen der Mediation begleitet ein speziell ausgebildeter Dritter, ein Mediator, z. B. einen Konflikt zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter. Mit dessen Hilfe soll eine Einigung jenseits eines gerichtlichen Verfahrens erzielt werden. Als Konfliktparteien können Sie sich freiwillig für ein außergerichtliches Mediationsverfahren entscheiden. Meist geschieht dies auch auf Anraten der Anwälte oder des Gerichts.

Das Ziel der Mediation

Sie versuchen, Ihren Konflikt mithilfe eines Mediators selbst zu lösen, sodass es erst gar nicht zu einem für beide Seiten nervenaufreibenden und kostenintensiven gerichtlichen Verfahren kommt. Der Mediator vermittelt zwischen Ihnen und dem Mitarbeiter, ohne Lösungen vorzugeben. Er moderiert sozusagen den Konfliktlösungsprozess. Die Lösung arbeiten Sie und der Mitarbeiter selbst aus. Der Mediator wirkt also lediglich unterstützend.

Der Vorteil der Mediation

Sehr viele Verfahren vor den Arbeitsgerichten sind langwierig und enden letztendlich mit einem Vergleich der Parteien. Der ist häufig für beide Seiten nicht befriedigend und steht in keinem Verhältnis zum bis dahin erbrachten Aufwand. Im Laufe der Mediation dagegen erarbeiten sich die Parteien ihre Konfliktlösung selbst. Am Ende steht meist ein einvernehmliches Verhandlungsergebnis. Dadurch fühlt sich keiner der Konfliktparteien als Verlierer. Es wird nicht – wie vor den Arbeitsgerichten – von Instanz zu Instanz weiter gefochten. Ein Mediationsprozess ist in der Regel günstiger als ein Gerichtsverfahren, weil er schneller vonstattengeht. Er spart in der Regel nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven.

Die Kosten einer Mediation

Die Kosten eines Mediationsverfahrens werden meist auf Stundenbasis abgerechnet und fallen in der Regel wesentlich niedriger aus als in einem gerichtlichen Verfahren. Die Parteien können sich – was die Kostenübernahme anbelangt – frei einigen. Bei innerbetrieblichen Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden die Kosten häufig auch allein vom Arbeitgeber übernommen. Es gibt aber mittlerweile auch viele Rechtsschutzversicherungen, die die Vorteile von Mediationsverfahren erkannt haben und sich von Arbeitnehmerseite her an den Kosten beteiligen. Manche Rechtsschutzversicherungen regen sogar ausdrücklich die Durchführung eines Mediationsverfahrens an.

Das muss ein guter Mediator bieten

Achten Sie bei der Auswahl eines Mediators auf diese Kriterien:

- Er muss eine spezielle Ausbildung als Mediator durchlaufen haben und als Mediator zertifiziert sein.
- Ein Mediator darf nicht zugunsten des einen oder anderen urteilen und auch selbst keine Lösungsvorschläge unterbreiten. Laut Gesetz darf er lediglich die Kommunikation der Parteien, den Konfliktlösungsprozess, fördern und begleiten. Denn er ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet.
- Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, denn Mediationsverfahren sind immer vertraulich.
- Der Mediator muss unabhängig und neutral sein

 Durchschnittliche Dauer eines Mediationsverfahrens

Diese hängt erheblich von der Verhandlungsbereitschaft der Beteiligten ab. In der Regel wird ein Ergebnis in 3 bis 5 Sitzungen à 90 Minuten erreicht.

Abbruch der Mediation: Wenn Sie feststellen, dass es auch mithilfe des Mediationsverfahrens keinen Weg zur einheitlichen Lösung gibt, dann können Sie es jederzeit abbrechen. Es steht Ihnen weiterhin der Weg über das Arbeitsgericht offen.

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