Unsere Kinder bekommen wenigstens noch Hitzefrei und wir? Gibt
es da nicht irgendeinen Paragraphen der uns auch Hitzefrei bescheren kann? Doch
es gibt Hitze-Regelungen auch im Job. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin sagt zwar, dass es keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte
Räume oder gar Hitzefrei gibt, aber arbeiten in großer Hitze muss auch nicht
sein.
Im Arbeitsschutzrecht geht es um eine gesundheitliche und
erträgliche Temperatur, die der Arbeitgeber zu gewährleisten hat. Und die
Umsetzung bemühen wir die Technischen Regeln für Arbeitsstätten.
- Die Temperatur in
Arbeitsräumen soll grundsätzlich nicht
über 26 Grad Celsius liegen.
Sollte jetzt die Temperatur steigen wäre es gut, wenn der
Arbeitgeber erste Maßnahmen ergreift um die Temperatur zu senken. Sei es die Klimaanlage
anders zu programmieren, oder Rollläden vor den Fenstern herunter zu lassen.
- Jetzt hat die Temperatur
schon mehr als 30 Grad auf dem Thermometer
Nun geht es an die Arbeitszeiten; die vorverlegt werden können
oder auf einen späteren Zeitpunkt des Tages verlegt werden, oder aber die
Arbeitszeit wird verkürzt.
- Ab 35 Grad geht Garnichts
mehr…
Bei diesen Temperaturen ist das Büro nicht mehr zum Arbeiten
geeignet. Und nun gibt es Hitzefrei? Nicht
unbedingt. Wenn keine Maßnahmen gegen die Hitze unternommen werden, kann man keinem
Arbeitnehmer mehr zumuten zu arbeiten. Allerdings ist der Raum nur solange gesperrt,
solange die 35 Grad und mehr vorherrschen, sollte es kühler werden kann der
Chef zur Arbeit rufen, auch in den Nachmittagszeiten.
- Ausnahmen gibt es
auch
Arbeitnehmer, die keine große Hitze vertragen und das per
Attest belegen können, haben die Möglichkeit der Freistellung. Außerdem gibt es
eine Sonderregelung für Schwangere und stillende Mütter, sie können die
Einhaltung bestimmter Temperaturen verlangen.
- Schutz vor direkter
Sonne
Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf die Sonnenstrahlung zu
achten, denn durch Sonneinstrahlung kann der Arbeitgeber Schaden an seinen
Augen nehmen. So kann der Arbeitgeber die Fenster mit bestimmten Folien, oder
durch Sonnensegel schützen, er sollte kühle Getränke und eventuell Sonnencreme
mit hohem Lichtschutzfaktor bereitstell.
- erhöhte Ozonwerte
Wenn die Ozongrenzwerte überschritten werden, oder der sog. Sommersmog
gemeldet wird, müssen Firmen den Empfehlungen der Behörden folgen. Daten dazu gibt das
Bundesumweltamt heraus.
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