Der wichtigste und größte Posten einer
Reisekostenabrechnung sind die Fahrtkosten. Aus diesem Grund sehen Steuerprüfer
und Betriebsprüfer der Sozialversicherungsträger in der Regel besonders genau
hin. Auch für die Beschäftigten ist es sehr wichtig, dass ihnen ihre
Fahrtkosten korrekt erstattet werden. Fahrtkosten im Rahmen von Reisekosten
sind die Kosten, die einem Beschäftigten durch die persönliche Benutzung eines
Beförderungsmittels entstehen.
Grundsätzlich dürfen Sie die Kosten für alle betrieblichen Fahrten, die nicht zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfolgen, nach Reisekostengrundsätzen steuerfrei erstatten.
Art der Fahrt
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Kategorie der Auswärtstätigkeit
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Von der Wohnung oder ersten
Tätigkeitsstätte direkt zur auswärtigen Tätigkeitsstätte
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Dienstreise
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Zwischen mehreren auswärtigen
Tätigkeitsstätten oder innerhalb eines weiträumigen Arbeitsgebiets
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Dienstreise
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Von der Unterkunft am Ort der
auswärtigen Tätigkeitsstätte zur auswärtigen Tätigkeitsstätte
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Dienstreise über mehrere Tage
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Zwischenheimfahrten von der
auswärtigen Tätigkeitsstätte nach Hause und zurück
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Dienstreise über mehrere Tage
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Von der Wohnung zu ständig
wechselnden Tätigkeitsstätten (Arbeitnehmer hat keine erste Tätigkeitsstätte
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Einsatzwechseltätigkeit
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Bei Übernachtung im Rahmen einer
Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen von der Wohnung zum Einsatzort und
von der auswärtigen Unterkunft zur auswärtigen Tätigkeitsstätte
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Einsatzwechseltätigkeit über
mehrere Jahre
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Im Rahmen einer Tätigkeit an
wechselnden Einsatzstellen Fahrt zu einem gleichbleibenden Treffpunkt und
anschließender Auswärtstätigkeit
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Einsatzwechseltätigkeit
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Die Beschäftigten können für diese Fahrten entweder ein eigenes Fahrzeug verwenden, öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder von Ihrem Unternehmen einen Dienstwagen erhalten. Eine steuer- und beitragsfreie Erstattung von Fahrtkosten kann es dabei aber nur bei der Nutzung eigener Fahrzeuge oder öffentlicher Verkehrsmittel geben. Legt ein Mitarbeiter mit Firmenwagen während einer Auswärtstätigkeit Benzinkosten aus, können Sie ihm diese in der nachgewiesenen Höhe ersetzen. Je nach Alternative fällt die Erstattung unterschiedlich aus.
Fahrtkosten nur bei eigenem Kfz oder öffentlichen Verkehrsmitteln
Beachten Sie
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Der Mitarbeiter nutzt ein
öffentliches Verkehrsmittel
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Der Mitarbeiter nutzt ein
(eigenes) Kfz
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Erstattungsmöglichkeit
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Sie erstatten dem Beschäftigten
den entrichteten Fahrpreis zuzüglich aller Zuschläge in tatsächlicher Höhe
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Sie erstatten ihm die Kosten nach
amtlichen Kilometersätzen oder aös einen von Ihnen ermittelten Teilbetrag der
tatsächlichen jährlichen Gesamtkosten
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Nachweise
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Der Mitarbeiter muss Ihnen alle
Nachweise für die Fahrtkosten liefern
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Nachweise nur bei den
tatsächlichen Kosten erforderlich.
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Tipp:
Sie können pauschal erstatten Die Erstattung der Fahrtkosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit dürfen Sie nach amtlichen Schätzbeträgen vornehmen. Dabei setzen Sie die Pauschale (anders als bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) für jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer an.
Mit dieser amtlichen Pauschalen rechnen Sie 2016
Fahrzeug
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Pauschaler Satz pro gefahrenem
Kilometer
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Kfz
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0,30 €/km
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Motorrad/Motorroller
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0,20 €/km
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Moped/Mofa
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0,20 €/km
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Fahrrad
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Keine Erstattung möglich
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