Mittwoch, 5. Juli 2017

Benötigen Sie einen Aufhebungsvertrag? Dann schauen Sie mal!



Durch einen Aufhebungsvertrag können Sie jedes Arbeitsverhältnis jederzeit beenden.
Hier ein Beispiel:
Jürgen H. ist seit mehr als 25 Jahren bei einer Firma im Bereich Maschinenbau beschäftigt. Er ist auf Grund des bindenden Tarifvertrags mittlerweile unkündbar, es sei denn, es läge ein wichtiger Grund vor. Auf Grund fehlender Aufträge muss Personal abgebaut werden. H. ist schon 62 Jahre alt und könnte bereits in 6 Monaten eine vorgezogene Altersrente beziehen. Bis jetzt hat er aber immer angekündigt, bis zum 65. Lebensjahr durcharbeiten zu wollen.

Folge: Da eine Kündigung in diesem Fall nicht möglich sein wird, ist eine Aufhebungsvereinbarung hier der einzig mögliche Weg, sich von dem Mitarbeiter zu trennen. Gegen Zahlung einer Abfindung können Sie vielleicht auch H. dazu bringen, seine Rente früher als geplant in Anspruch zu nehmen
Ihr Vorteil:
Aufhebungsverträge sind frei verhandelbar. In der Gestaltung sind Sie frei. Es gibt für diesen somit auch keinen verbindlichen Aufbau. Dennoch sollten die folgenden Bestandteile nicht fehlen:

Überschrift
Achten Sie auf die genaue Bezeichnung „Aufhebungsvertrag“.

Anlass des Aufhebungsvertrags
Geben Sie zu Beginn der Aufhebungsvereinbarung (in der Präambel) den Anlass des Aufhebungsvertrags an. So kann eventuell die sonst unvermeidliche Sperrzeitverhängung durch die Agentur für Arbeit verhindert werden.

Beispiel: Der Arbeitgeber beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis mit Frau J. im … aus dringenden wirtschaftlichen Gründen unter Einhaltung der Kündigungsfrist mit Wirkung zum 31.07.2017 betriebsbedingt zu kündigen. Die Parteien wollen auf Veranlassung des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis zur Vermeidung dieser Kündigung einvernehmlich unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist aufheben.
Oder (wenn personenbedingte Gründe vorliegen) beispielsweise so:

Der Arbeitgeber hat erklärt, das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen zu wollen. Der Arbeitnehmerin ist das Festhalten an dem Arbeitsverhältnis nicht zuzumuten. Auch ein klärendes Gespräch unter Einbeziehung der Personalleitung des Arbeitgebers, der Vorgesetzten der Arbeitnehmerin sowie ergänzend ihrer anwaltlichen Vertretung konnte nicht zu einer positiven Veränderung der Situation beitragen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien Folgendes: …
Einzelheiten der Aufhebungsvereinbarung
Hier folgen die einzelnen Vereinbarungen, die die Trennung konkretisieren. Eine natürliche Reihenfolge ergibt sich daraus, dass die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses am Anfang steht und die übrigen Klauseln folgen. Danach folgen die wichtigsten Klauseln, wie etwa Fragen zur Vergütung, Abfindung oder Freistellung.

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