Nach einem Bundesliga-Wochenende mit Trainerentlassungen,
mit Andeutungen von Spielerwechseln möchte Macheiner mehr zu den Arbeitsverträgen
wissen. Dazu ein neues Urteil des BAG.
Befristete Verträge für die Profi-Kicker sind rechtens. Das
entschied nun das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil. Geklagt hatte
Heinz Müller, der frühere Torwart des Bundesligisten FSV Mainz 05.
Das gängige System
befristeter Verträge im Profi-Fußball bleibt vorerst, wie es ist. Nach einem
Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) können die Manager der Bundesliga-Clubs
durchatmen: Dem deutschen Profifußball bleiben radikale Umwälzungen erst einmal
erspart. Vielmehr besteht nun die höchstrichterliche Bestätigung, dass die
Vereine auch künftig mit Profis immer neue befristete Arbeitsverträge
abschließen können und sie nicht bis zur Fußballerrente bezahlen müssen.
Befristung des
Vertrags: Spieler sind keine "normalen" Arbeitnehmer
In einem brisanten
Rechtsstreit zwischen dem Bundesligisten FSV Mainz 05 und seinem früheren
Torwart Heinz Müller fällte das BAG das erste Grundsatzurteil zur
Rechtmäßigkeit von Befristungen im Profisport. Dabei entschieden die Erfurter
Richter, dass die "Eigenart der Arbeitsleistung" eine solche
Befristung regelmäßig rechtfertige. Es gebe keinen Anspruch auf Spieleinsätze,
hieß es zur Begründung. Eher unfreiwillig sorgte der ehemalige Bundesligaspieler
für Rechtssicherheit im umstrittenen Bundesligavertrags- und damit auch
Transfersystem.
Entfristung:
Torwart verlangt unbefristetes Arbeitsverhältnis
Der heute 39 Jahre alte Müller hatte 2012 einen neuen
Zweijahresvertrag in Mainz unterschrieben. Der sollte sich ab einer bestimmten
Anzahl von Bundesliga-Einsätzen automatisch verlängern. Ein halbes Jahr vor
Ablauf dieses Vertrages sortierte der damalige Trainer Thomas Tuchel den
Torwart in der Winterpause der Saison 2013/14 aus. Müller musste den Verein im
Sommer 2014 verlassen und zog vor das Arbeitsgericht. Er klagte auf
"Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis".
Zudem verlangte er 261.000 Euro für entgangene Punktspielprämien.
Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich geurteilt. Das
Arbeitsgericht Mainz gab Müllers Klage gegen die Befristung statt und versetzte
die Bundesliga in Unruhe. Im Februar 2016 wies das Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz die Klage jedoch ab, ließ aber die Revision beim BAG zu.
BAG: Befristung im
Profifußball rechtmäßig
Die Zeitverträge, die die Vereine den Spielern für ein,
zwei oder mehr Jahre ausstellen, seien "wegen der Eigenart der
Arbeitsleistung des Lizenzspielers...gerechtfertigt", urteilten die
höchsten deutschen Arbeitsrichter. Sie stützten sich also auf § 14 Abs. 1 Satz
2 Nr. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Bisher hatten die Richter
diesen Sonderstatus bei Befristungen nur
Theaterleuten oder Schauspielern aus TV-Serien zugebilligt.
In der mehr als einstündigen Verhandlung ging es den
Richtern immer wieder um die Frage, ob die hoch bezahlten Profifußballer
besondere Arbeitnehmer sind. "Vom Fußball werden sportliche
Höchstleistungen erwartet, man kann nicht davon ausgehen, dass diese bis zum
Rentenalter zu erbringen sind", sagte Richterin Edith Gräfl in der
Verhandlung. Dass Spitzenspieler Höchstleistungen nur für eine befristete Zeit
erbringen könnten, begründe ihren besonderen Status bei Befristungen. Zudem
ermöglichten Zeitverträge den Profis Vereinswechsel und damit neue Karriere-
und auch Verdienstchancen, so die Richterin.
Keine Spiele,
keine Prämien
Da der Kläger außerdem nur in zehn Bundesligaspielen der
Hinrunde der Saison 2013/2014 eingesetzt wurde, sind die Voraussetzungen der
Verlängerungsoption und des geltend gemachten Prämienanspruchs für die Spiele
der Rückrunde nicht erfüllt. Der Fußballverein hat die Erfüllung dieser
Voraussetzungen auch nicht treuwidrig vereitelt.
Zuletzt hatte auch das Arbeitsgericht Köln (Urteil vom
19.10.2017, Az. 11 Ca 4400/17) über den befristeten Vertrag eines
Berufsfußballers beim FC Victoria Köln zu entscheiden. Die Kölner
Arbeitsrichter argumentierten ebenfalls mit der Eigenart der Arbeitsleistung –
auch bei einem Regionalliga-Fußballer – und befanden – in Anlehnung an das
LAG-Urteil im Fall Müller – die Befristung des Arbeitsvertrags für rechtmäßig.
Nun dürfte das BAG-Urteil auch in diesem Fall für Sicherheit sorgen.
BAG-Urteil sorgt
für Erleichterung
Das Ergebnis des Urteils sorgte also bei den Vereinen für
Erleichterung: "Die DFL begrüßt diese klare Entscheidung, die in einem
gesetzlich bislang nicht eindeutig geregelten Bereich nun für die erforderliche
Rechtssicherheit sorgt", teilte die Deutsche Fußball Liga als
Dachorganisation der 36 Proficlubs und von etwa 1.000 Lizenzspielern mit.
"Diese Entscheidung ist im Sinn und im Interesse des Wettbewerbs, der
Clubs, der Fans und auch der Spieler, gerade auch im Hinblick auf andere
diesbezügliche Verfahren."
Auch der ehemalige Arbeitgeber Müllers konnte durchatmen:
"Das Urteil besitzt für Mainz 05 und den gesamten Fußball grundlegende
Bedeutung. Um dem Prinzip des Leistungssports zu folgen, müssen wir unseren
Profikader immer wieder mit neuen Kräften verstärken", sagte Sportvorstand
Rouven Schröder in einer Mitteilung des Clubs.
Auch die Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VDV)
begrüßte das Urteil. Positiv sei, "dass nun Rechtssicherheit besteht und
dem deutschen Fußball kurzfristig außerplanmäßige Abschreibungen in
Millionenhöhe sowie internationale Wettbewerbsnachteile erspart bleiben", sagte
VDV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky.
Hinweis:
Urteil vom 16. Januar 2018, Az. 7 AZR 312/16; Vorinstanz:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2016, Az. 4 Sa
202/15
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