Einer unserer besten Mitarbeiter ist erkrankt und er meint,
er hätte eine Berufskrankheit und könne demnächst eine Rente beziehen. Was ist
eigentlich genau eine Berufskrankheit?
Die Antwort: Klar ist, dass nicht jeder berufsbedingte Schmerz und nicht jede Arbeitsunfähigkeit eine Berufskrankheit ist. Häufig liegen zwar typische arbeitsbedingte Schmerzen vor, doch nicht immer werden diese Schmerzen schon als Berufskrankheit eingestuft.
Eine Berufskrankheit liegt unter den folgenden Voraussetzungen vor:
Die Antwort: Klar ist, dass nicht jeder berufsbedingte Schmerz und nicht jede Arbeitsunfähigkeit eine Berufskrankheit ist. Häufig liegen zwar typische arbeitsbedingte Schmerzen vor, doch nicht immer werden diese Schmerzen schon als Berufskrankheit eingestuft.
Eine Berufskrankheit liegt unter den folgenden Voraussetzungen vor:
- Es muss
eine Krankheit vorliegen, die durch besondere Einwirkungen am Arbeitsplatz
hervorgerufen wird.
- Diesen Einwirkungen muss
eine bestimmte Personengruppe in ihrer Arbeit stärker ausgesetzt sein als
Durchschnittsbürger.
- Die
Erkrankung muss auf der BK-Liste stehen. Doch dazu später.
Zunächst ein Beispiel: Büroarbeiter haben oft Rückenschmerzen. Unter dem Strich belasten sie ihren Rücken aber nicht mehr als der Rest der Bevölkerung. Vom Rückenschmerz zur Berufskrankheit kann ein solcher Arbeitnehmer hier also nicht gelangen.
Anders ist es bei Krankenschwestern, die oft sogar Wirbelsäulenschäden davontragen – bedingt durch das schwere Heben, Schieben und Umbetten der Patienten. In solchen Fällen kann der Wirbelsäulenschaden sehr wohl eine Berufskrankheit sein.
Und das hat es mit der BK-Liste auf sich: Eine Berufskrankheit kann ferner nur dann vorliegen, wenn die Krankheit in der Liste der Berufskrankheiten (BK-Liste) als Anlage zur Berufskrankheitenverordnung aufgeführt ist!
Zunächst ein Beispiel: Büroarbeiter haben oft Rückenschmerzen. Unter dem Strich belasten sie ihren Rücken aber nicht mehr als der Rest der Bevölkerung. Vom Rückenschmerz zur Berufskrankheit kann ein solcher Arbeitnehmer hier also nicht gelangen.
Anders ist es bei Krankenschwestern, die oft sogar Wirbelsäulenschäden davontragen – bedingt durch das schwere Heben, Schieben und Umbetten der Patienten. In solchen Fällen kann der Wirbelsäulenschaden sehr wohl eine Berufskrankheit sein.
Und das hat es mit der BK-Liste auf sich: Eine Berufskrankheit kann ferner nur dann vorliegen, wenn die Krankheit in der Liste der Berufskrankheiten (BK-Liste) als Anlage zur Berufskrankheitenverordnung aufgeführt ist!
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