Mittwoch, 1. August 2018

Wie besetzen Öffentliche Arbeitgeber Ihre Stellen?



Dieses Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zeigt sehr schön, welche Anstrengungen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst machen müssen, wenn Sie einen Bewerber einstellen wollen oder einen befristeten Vertrag verlängern möchten (Urteil vom 14.06.2018, Az.: 3 Ca 406/18).

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte wegen des hohen Flüchtlingsstroms mehrere 1.000 Mitarbeiter befristet für zwei Jahre neu eingestellt. Dann schrieb das BAMF einige der Stellen kurz vor Ablauf der Befristung intern neu aus und führte Bewerbungsverfahren durch. Eine Arbeitnehmerin erhielt nur eine durchschnittliche Beurteilung und wurde daher abgelehnt. Ihr befristetes Arbeitsverhältnis wurde nicht verlängert. Dagegen klagte sie vor Gericht und meinte, das Auswahlverfahren sei fehlerhaft gewesen.

Die Begründung: Ihre durchschnittliche Beurteilung sei nicht mit ihrer erhaltenen Leistungsprämie und ihrem Zwischenzeugnis mit einer überdurchschnittlichen guten Note vereinbar. Das BAMF meinte dagegen, dass es die besten Mitarbeiter in einem mehrstufigen Auswahlverfahren ausgewählt habe und der Mitarbeiterin aufgrund dieses erstellten Rankings abgesagt werden musste.

Da lag die Behörde allerdings völlig falsch. Sie konnte nicht nachvollziehbar erklären, wie genau das Auswahlverfahren abgelaufen war und weshalb die Beurteilung so deutlich von dem Zwischenzeugnis abgewichen war.

Genau das ist aber Voraussetzung im öffentlichen Dienst, um zu überprüfen, ob das Auswahlverfahren tatsächlich die Voraussetzungen der Bestenauslese für die Vergabe von Stellen im öffentlichen Dienst erfüllt hatte. Denn das BAMF war wie jeder öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, die freien unbefristeten Stellen an die am besten qualifizierten Bewerber zu vergeben.

Also: Öffentliche Arbeitgeber haben freie unbefristete Stellen an die am besten qualifizierten Bewerber zu vergeben – und sonst an niemanden. Das ist in der Privatwirtschaft sicherlich auch sinnvoll, aber eben nicht vorgeschrieben.


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