Freitag, 3. August 2018

Diese NEUE Arbeitgeberpflicht kennt kaum einer.



Stell Dir vor, es gibt eine neue Vorschrift, und kaum einer kennt sie … Genau das ist derzeit der Fall. Denn zum 1.1.2019 gilt eine neue Verpflichtung für Sie als Arbeitgeber, die Sie jetzt schon kennen müssen, um teures Doppelarbeiten und vor allem um teure Bußgelder zu vermeiden!
Konkret geht es um eine Ausweitung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Ab 1.1.2019 müssen Sie zwingend für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz nachweisen. Zwar ist diese Regelung schon seit 1.1.2018 in Kraft – doch noch gilt die Übergangsfrist bis zum 1.1.2019. Danach ist Schluss mit lustig. Ohne Gefährdungsbeurteilung drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.

Und sagen Sie jetzt bloß nicht …
… dass Sie überhaupt keine Frauen beschäftigen. Das war und ist dem Gesetzgeber in diesem Fall völlig egal. Sie MÜSSEN in Ihre Gefährdungsbeurteilungen mit aufnehmen, welche Gefährdungen für werdende Mütter am Arbeitsplatz bestehen, unabhängig davon, ob bei Ihnen überhaupt Frauen beschäftigt sind. Es spielt auch keine Rolle, ob JETZT an einem bestimmten Arbeitsplatz ein Mann arbeitet! Das heißt:

Berücksichtigen Sie AB SOFRT bei JEDER arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung, ob mögliche Gefährdungen für Schwangere oder stillende Mütter besteht. Der Gesetzgeber begründet diese Verpflichtung damit, dass sich nur so

- Ihr Betrieb rechtzeitig auf mögliche Veränderungen vorberieten kann und
- Frauen damit die Möglichkeit haben, sich schon vor einer Schwangerschaft über Risiken und Schutzmaßnahmen zu informieren.

Übrigens:
Wenn Ihnen eine Mitarbeiterin mitteilt, dass Sie schwanger ist, müssen Sie jetzt schon SOFORT eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Hier gilt die Übergangsfrist nicht.



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