Die Mehrzahl der Arbeitnehmer muss Überstunden machen. Die nötigen Einkäufe werden dann meist schnell auf dem Nachhauseweg erledigt. Doch wer auf dem Heimweg von der Arbeit einen Einkaufsstopp einlegt, ist bei einem Unfall nicht versichert.
Unterbrochener HeimwegDenn jeder, der auf dem Arbeitsweg Besorgungen macht, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Laut Bundessozialgericht gilt das als Unterbrechung des eigentlichen Arbeitsweges. Shopping hat mit der Arbeit nichts zu tun, sondern erfolgt aus rein privater Motivation. Daher fällt ein Einkaufstopp auch nicht mehr unter den Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg. Konkret bezog sich das Sozialgericht auf den Fall eines Arbeitnehmers, der bei der Heimfahrt von der Arbeit mit dem Auto anhielt, um an einem Stand Obst zu kaufen. Dabei fuhr ein von hinten kommendes Auto auf dessen Fahrzeug auf.
Absicht zähltWeil der Unfall nicht als Arbeitsunfall behandelt wurde, landete die ganze Angelegenheit vor Gericht. Doch bis zur letzten Instanz wiesen alle Gerichte das Ansinnen des Obst kaufenden Klägers ab. Zwar lag der Obststand auf dem direkten Weg von der Arbeitsstelle nach Hause. Allerdings war schon das Anhalten des Autos an dem Obststand nicht mehr versichert. Denn der Grund für das Anhalten lag in der Absicht, etwas zu kaufen, und dieser Grund gehört nicht zwingend zur Heimfahrt dazu.
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