Montag, 10. April 2017

Hier wird ein Betriebsratsvorsitzender aus dem Betriebsrat ausgeschlossen.



Dies ist mal ein wirklich interessanter Beschluss des Landesarbeitsgerichts München (17.01.2017, Az.: 6 TaBV 97/16). Tatsächlich wurde der Betriebsratsvorsitzende auf Antrag des Arbeitgebers aus dem Betriebsrat ausgeschlossen! Er hatte seine ihm obliegenden gesetzlichen Pflichten grob vernachlässigt.
Nach § 23 Betriebsverfassungsgesetz können der Arbeitgeber, ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.

Folgendes war vorgefallen: Der Betriebsratsvorsitzende des Falls stritt sich mit seinem Arbeitgeber um eine Zahlung über 150 € pro Monat. Diese Forderung verquickt er in mehreren Gesprächen mit seiner Tätigkeit als Betriebsratsvorsitzender. So sagte er anlässlich eines Gesprächstermins, in dem es um die Verhandlung über eine Betriebsvereinbarung und einen Ergänzungstarifvertrag ging, er könne sich um die betrieblich Themen erst dann als Betriebsratsvorsitzender kümmern, wenn über seine persönliche Forderung entschieden sei. Er könne die Themen konstruktiv vorantreiben oder auch Steine in den Weg legen.

Anlässlich eines Gesprächs mit zwei Geschäftsführern des Arbeitgebers wenige Tage später machte er seine persönlichen Ansprüche dann nochmals geltend und erklärte, wenn er das Geld nicht erhalte, werde er die Ausdehnung des Schichtmodells am Wochenende und die Verlängerung des Ergänzungstarifvertrages boykottieren. Außerdem äußerte er sich dahingehend, dass er seinen Kollegen sagen werde, dass sie ab sofort am Wochenende nicht mehr zu kommen brauchten. Er werde dann gegen die Firma verhandeln.

Diese Äußerungen reichten dem Arbeitgeber, um beim Arbeitsgericht erfolgreich den Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat zu beantragen.

Bei Fragen „Rund ums Personal“ sprechen Sie mich an. Tel: 02365-9740897

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