Für Unternehmen ab 20 Mitarbeitern gilt: Behinderte
sollen fünf Prozent der Arbeitsplätze besetzen. Wer das nicht tut, zahlt.
Die gesetzlichen Vorgaben sind klar: Unternehmen in Deutschland mit mehr
als 20 Mitarbeitern müssen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit
Menschen mit Behinderung besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie eine Strafe
zahlen. Stichtag für die Entrichtung der sogenannten Ausgleichsabgabe nach § 77
SGB IX ist der 31. März, eine gesetzliche Frist, die nicht verlängert werden
kann.
Der deutsche Mittelwert täuscht
Schaut man in die offizielle Statistik, zeigt sich zunächst ein ganz
ordentliches Bild: Für Deutschland beträgt die Quote 4,6 Prozent, die Vorgabe
ist damit fast erfüllt. Doch der Mittelwert täuscht über erhebliche
Unterschiede hinweg. Denn während große Unternehmen häufig einen deutlich
größeren Anteil als fünf Prozent vorweisen können, besetzen kleine und
mittelständische Unternehmen gerade mal die Hälfte ihrer Pflichtarbeitsplätze.
Im öffentlichen Dienst sind es bayernweit beispielsweise 6,7 Prozent, in der
Privatwirtschaft 3,9 Prozent. Als Faustregel gilt: Je kleiner die Unternehmen,
desto schlechter die Quote. Rund 37 000 der deutschen Arbeitgeber haben
sogar keinen einzigen Mitarbeiter mit Behinderung. Das entspricht einem Anteil
von etwa einem Viertel.
Die Fünf-Prozent-Hürde
Muss ein Unternehmen zahlen, ist für die Höhe der Ausgleichsabgabe
entscheidend, wie viele Menschen mit Behinderung der Arbeitgeber im
Jahresdurchschnitt beschäftigt hat. Liegt deren Anteil zwischen drei und
weniger als fünf Prozent der Belegschaft, muss für jeden unbesetzten
Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe von 115 Euro pro Monat entrichtet werden.
Bei einer Beschäftigungsquote zwischen zwei und drei Prozent sind es 200 Euro,
unter zwei Prozent 290 Euro.
Für kleinere Unternehmen gelten Sonderregelungen. Arbeitgeber mit weniger
als 40 Beschäftigten müssen nur einen schwerbehinderten Menschen einstellen und
bezahlten pro Monat 115 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen.
Arbeitgeber mit weniger als 60 Mitarbeitern müssen zwei schwerbehinderte
Menschen beschäftigen. Sie bezahlten monatlich 115 Euro, wenn sie nur einen
Pflichtplatz besetzen und 200 Euro wenn sie keinen Arbeitnehmer mit Handicap
beschäftigen.
Eine Erhöhung ist für das Erhebungsjahr 2016 bereits beschlossen: 125 Euro
pro Monat fallen nun bei einer Beschäftigungsquote ab drei Prozent bis unter
fünf Prozent an, 220 Euro bei einer Beschäftigungsquote ab zwei Prozent bis
unter drei Prozent und 320 Euro bei einer Beschäftigungsquote unter zwei
Prozent.
Ausgleichsabgabe unterstützt berufliche Teilhabe
Eine Ausgleichsabgabe gibt es in der Bundesrepublik seit 1953. Zielgruppe
einer mit der Ausgleichsabgabe unterstützten beruflichen Teilhabe waren
zunächst die sogenannten Schwerbeschädigten, vor allem Kriegsopfer, mit einer
Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50. Mit dem
Schwerbehindertengesetz von 1974 hat sich die Zielgruppe um die zivilen
schwerbehinderten und gleichgestellt behinderten Menschen erweitert. Die
Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe belaufen sich auf etwa 1/2 Milliarden Euro
im Jahr. Davon erhalten 80 Prozent die Integrationsämter der Länder und 16
Prozent die Bundesagentur für Arbeit, die damit jeweils ihre besonderen
Leistungen für schwerbehinderte Menschen finanzieren. Vier Prozent gehen an den
Ausgleichsfonds
beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der daraus z.B. innovative
Modellprojekte zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
unterstützt.
Kurios an der ganzen Sache ist: Würden alle Unternehmen die Quote restlos
erfüllen, drohte dem System in seiner jetzigen Form womöglich der finanzielle
Kollaps. Denn die Abgaben der Nichterfüller werden im Umlageverfahren an die
Unternehmen verteilt, die Behinderte einstellen. Mit diesem
Eingliederungszuschuss können nötige Umbauten oder Anschaffungen finanziert
werden. Fielen die so generierten Mittel weg, könnten entweder die Leistungen
nicht mehr erbracht werden oder müssten neue Wege zur Finanzierung gefunden
werden.
Bei Fragen „Rund
ums Personal“ sprechen Sie mich an. Tel: 02365-9740897
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