Montag, 11. Juni 2018

Haben Sie an alle Fallen bei der DSGVO gedacht? Wirklich?



Gesetze sollen für eine Vielzahl von Fällen klare Verhältnisse schaffen. So lernen das Juristen ab dem ersten Semester. Die Realität sieht anders aus: Statt einfacher, weil klarer, machen die meisten neuen Vorschriften Ihren Alltag als Arbeitgeber nur noch schwerer. Das Traurige daran: Die neue DSGVO ist da keine Ausnahme. Oder hätten Sie gedacht, dass Sie jetzt für einen Kalendereintrag eine Einwilligung brauchen? Sonst kann JEDER Mitarbeiter Sie verklagen. 1.000 Euro Schadenersatz pro Mitarbeiter sind realistisch! Rechnen Sie mal nach …
Hintergrund ist folgender:

Als Arbeitgeber dürfen Sie persönliche Daten Ihrer Mitarbeiter

- erheben,
-speichern
- verändern oder
-übermitteln,

soweit dies für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist.

Kaum zu glauben: Dafür brauchen Sie jetzt eine Einwilligung

Beispiel: Zum 1.6.2018 stellen Sie Frank Krämer als neuen Monteur ein. Name, Geburtsdatum, Adresse – alle diese Daten fragen Sie bei der Einstellung ab. Dann melden Sie den neuen Mitarbeiter an und übermitteln dabei die erforderlichen persönlichen Daten. Anschließend notieren Sie seinen Geburtstag in dem großen Wandkalender im Büro, auf dem alle Geburtstage Ihrer Mitarbeiter stehen.

Folge: Die Erhebung und Übermittlung der persönlichen Daten von Frank Krämer, z. B. für dessen Anmeldung, gehen in Ordnung. Nicht aber die Aufnahme seines Geburtstags in den Wandkalender. Dafür brauchen Sie seine Einwilligung.

Mein Tipp:
Um das Ganze zu entschärfen, habe ich hier ein aktuelles Muster für eine solche Einwilligungserklärung. So könnte Ihr Formular aussehen (Formulierungsbeispiel):

Einwilligung zur Erhebung, Speicherung, Veränderung und Übermittlung personenbezogener Daten nach der DSGVO

Die im Arbeitsvertrag angegebenen personenbezogen Daten sowie die, deren Erhebung zur Durchführung des Vertrags im weiteren Verlauf erhoben werden, insbesondere Name, Anschrift und Telefonnummer, und die allein zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen erhoben.

Ich willige ein, dass die Firma Hugo Hallmann GmbH mir per E- Mail/Telefon/Fax/SMS/WhatsApp (nicht Zutreffendesbitte streichen) auch nach der Erledigung des Auftrags bzw. des Arbeitsverhältnisses Werbung über ihre Produkte und Leistungen zusendet.

Ich willige ebenfalls ein, dass ich im für andere Mitarbeiter einsehbaren Mitarber-Geburtstagskalender mit der Angabe Geburtstag und Geburtsdatum genannt werde (bei Nicht-Zustimmung bitte streichen).

Ich bin darüber informiert, dass ich gegenüber der Firma Hugo Hallmann GmbH jederzeit berechtigt bin, eine umfangreiche Auskunft zu meinen gespeicherten Daten zu verlangen.

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass ich gegenüber der Firma Hugo Hallmann GmbH jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen kann. Ich wurde ferner darauf hingewiesen, dass ich jederzeit ohne Angaben von Gründen von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder komplett widerrufen kann.

Ich bin darüber informiert worden, dass ich den Widerruf per Post, per E-Mail oder per Fax gegenüber der Firma Hugo Hallmann GmbH erklären kann und dass mir dabei keine anderen Kosten als die Porto- oder Übermittlungskosten entstehen.

Musterstand, den 11.6.2018
Timo Werter
Mitarbeiter



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