Donnerstag, 19. Mai 2016

Parkplätze für Arbeitnehmer!

Die Frage: Wir möchten Parkplätze anmieten, sind uns aber nicht ganz einig, ob wir diese den Arbeitnehmern unentgeltlich oder gegen eine Kostenbeteiligung zur Verfügung stellen sollen. Wie sieht das eigentlich umsatzsteuertechnisch aus?

Die Antwort: Es ist wirklich steuerlich nicht ganz einfach, Parkplätze an Mitarbeiter zu überlassen, wie diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs zeigt (Urteil vom 14.1.2016, Az.: V R 63/14).

Einem Arbeitgeber standen nur sehr wenige Parkplätze auf dem Firmengelände zur Verfügung. Deshalb mietete er in einem Parkhaus Parkplätze für monatlich 55 € pro Stellplatz an. Das sollte insbesondere für die Arbeitnehmer ein Vorteil sein, die von auswärtigen Terminen zurückkehrten. Die Mitarbeiter konnten dann gegen Zahlung von 27 € pro Monat dort parken. Die Zahlung behielt der Arbeitgeber direkt vom Gehalt des jeweiligen Mitarbeiters ein. Er versteuerte die Zahlung als Entgelt für steuerpflichtige Leistungen.

Dann allerdings stellte er die Umsatzsteuer ein und rief damit das Finanzamt auf den Plan. Gegen einen entsprechenden Bescheid des Finanzamts klagte der Arbeitgeber dann und der Bundesfinanzhof musste die Angelegenheit entscheiden.

Der stellte sich auf Seiten des Finanzamts und wies die Klage des Arbeitgebers ab. Dieser hatte seinen Mitarbeitern durch die verbilligte Parkraumüberlassung unentgeltliche Leistungen erbracht. Und diese Leistungen sind zu versteuern. Denn nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unterliegen der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Dieser Leistungstatbestand ist weit auszulegen. Erforderlich ist lediglich eine beliebige Vorteilsgewährung.

Also: Überlassen Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern Parkplätze gegen eine Kostenbeteiligung, erbringen Sie damit eine entgeltliche Leistung. Darauf ist Umsatzsteuer zu bezahlen. Eine Alternative: Sie stellen Ihren Mitarbeitern die Parkplätze unentgeltlich zur Verfügung.

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