Montag, 23. Mai 2016

Firmen-Transporter: Was müssen wir bei Privatnutzung beachten?

Eine Leserin wollte Folgendes wissen:

Ein Mitarbeiter fährt dienstlich einen Transporter. Dieser kann aufgrund seiner Bauweise keine Personen transportieren. In seltenen Fällen nimmt der Beschäftigte den Wagen mit nach Hause und nutzt ihn auch privat für Transporte, Einkäufe etc. Müssen wir hierfür einen geldwerten Vorteil ansetzen?

Die Antwort: Ja. Allerdings gilt das nur, wenn wie in Ihrem Fall tatsächlich eine Privatnutzung stattfindet oder zumindest vieles dafür spricht.

Das Finanzamt darf bei Autos, die nicht ohne Weiteres privat genutzt werden können, nicht automatisch von einer Privatnutzung ausgehen. In Ihrem Fall muss der Beschäftigte entweder ein Fahrtenbuch führen, damit Sie den Privatanteil ermitteln können, oder Sie gehen nach der 1-%-Methode vor. Dann erfassen Sie den geldwerten Vorteil pauschal mit monatlich 1% des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer. Da der Bruttolistenpreis hier sehr hoch und die Privatnutzung eher selten sein dürfte, empfehle ich Ihnen ein Fahrtenbuch. Dadurch wird nur die tatsächliche Privatnutzung erfasst.

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