Montag, 14. September 2015

Sie haben genug zu tun, lassen Sie das Finanzamt doch einziehen.

Wenn Sie alle drei bis sechs Monate wieder womöglich nachts um 23 Uhr vor Ihrem Rechner hocken, um Geld an das Finanzamt zu überweisen oder noch rasch hinfahren, um den Scheck einzuwerfen, dann wissen Sie: Sie sollten optimieren.

Auch das hat mit Entrümpeln zu tun – organisatorisch. Das bringt für Sie gleich zwei große Vorteile mit sich.

1. Sie zahlen immer pünktlich

Der Fiskus bucht die Steuer frühestens am Tag der Fälligkeit ab. Bei den laufenden Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen geht das Geld sogar oft erst nach ein oder zwei Tage zusätzlichen Tagen Karenzzeit ab. Und diese Verspätung ist dann nicht Ihr Fehler und gibt somit niemals Ärger.

2. Die Beträge sind berechenbar

Der Fiskus zieht nicht einfach irgendwelche Summen ein. Er wird nur die Beträge vereinnahmen, die Sie bei ihm anmelden oder die Ihnen laut Vorauszahlungsbescheid bekannt sind.

In vielen Bundesländern ist bereits die elektronische Steuerkontoabfrage möglich. Hier können Sie die offenen Beträge Ihres Unternehmens stets online abfragen. Halten Sie eine Forderung für unberechtigt, können Sie eventuelle Zweifel bereits einen Monat vor der Fälligkeit ausräumen.

Tipp: Und sollte mal etwas schief laufen, können Sie dem Lastschrifteinzug widersprechen – am, nachdem Sie eventuelle Fragen gegebenenfalls mit einem Anruf beim Finanzamt geklärt haben. Für die Rückbuchung der Lastschrift haben Sie sechs Wochen Zeit.

Nur einen Nachteil hat die Sache

Eigentlich ist es mehr der Vollständigkeit halber: Die Einzugsermächtigung an das Finanzamt hat nur einen einzigen Nachteil – und der ist eigentlich nur halb einer: Ist eine Steuerzahlung fällig, sollte Ihr Konto natürlich gedeckt sein.

Ist das nicht der Fall, kommt die Lastschrift sonst womöglich zurück – und wäre damit nicht fristgerecht eingegangen. Das ist zumindest unangenehm.

Achtung: Für Liquidität sorgen werden Sie so oder so müssen. Denn aufbringen müssen Sie die Summe sowieso. Wegen Liquiditätsmangel beim Finanzamt anzurufen, sollten Sie nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt – mit oder ohne Einzugsermächtigung.

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