"Auf
dem deutschen Arbeitsmarkt gibt es rund eine halbe Million
offener Stellen. Wenn Flüchtlinge rasch Arbeitsbewilligungen erhalten, dann
können deutsche Unternehmen dieses Potenzial nutzen", sagte der Deutsche-Post-Chef
Frank Appel. Doch die Beschäftigung dieser Menschen ist bisweilen ein Kampf
gegen bürokratische Windmühlen. In Deutschland erhalten Asylbewerber bislang
keine normale Arbeitserlaubnis.
Was Flüchtlinge
dürfen:
- Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
- Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
- Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
- Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
- Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
Dabei hat
jeder fünfte Asylbewerber, nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit, einen Hochschulabschluss, etwa jeder dritte
bringt eine Ausbildung mit, die einem deutschen Facharbeiter entspricht. Ihr
Talent wird selten genutzt. Sei es wegen fehlender Dokumentation, der
Sprachbarriere oder der Duldungszeit, die Flüchtlinge und Asylbewerber
teilweise jahrelang in einen Zustand des Nichtstuns zwingt.
Entsprechend
drängen Arbeitgeber auf eine Lockerung der Regel. Die Politik müsse dafür
sorgen, "dass Asylbewerber nicht viele Monate vom Arbeitsmarkt
ferngehalten werden", sagte der Präsident der Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände, Ingo Kramer, gerade der "Süddeutschen
Zeitung". Arbeitsagentur-Chef Frank Jürgen Weise betonte, Flüchtlinge
nähmen den deutschen Arbeitslosen keine Jobs weg. "Die Firmen haben so
viele offene Stellen wie noch nie, und es fällt immer schwerer, diese zu
besetzen."
Und
schließlich wollen die Menschen, die nach Deutschland flüchten, arbeiten.
Gründe,
einen Flüchtling anzustellen, gebe es einige, meinen Jacob und Kühn. Einige
listen sie auf ihrer Webseite auf. Darunter: "motivierte und engagierte
Arbeitskräfte", eine bereichernde "besondere Lebensgeschichte",
Entlastung für das deutsche Sozialsystem. Und nicht zuletzt: "Viele von
ihnen verfügen über Ausbildungen oder Studienabschlüsse in Branchen, in denen
es in Deutschland an Fachkräften mangelt."
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