Freitag, 18. September 2015

Wie bekomme ich einen Nationalisten aus meinem Unternehmen?

Wie Sie einen bekennenden Nationalsozialisten aus Ihrem Betrieb entfernen können, zeigt dieser Fall des Arbeitsgerichts Mannheim (Urteil vom 19.05.2015, Az.: 7 Ca 254/14):

Es gab begründete Zweifel daran, dass ein Arbeitnehmer verfassungstreu war. Er nahm an NPD-Veranstaltungen teil, hatte einen entsprechenden Facebook-Auftritt und trug Kleidung der Marke „Thor Steinar“.

Das Problem an der Angelegenheit: Es muss für eine Kündigung stets ein Bezug zum Arbeitsverhältnis bestehen. Denn das Eintreten für verfassungsfeindliche Ziele und insbesondere für die nicht verbotene NPD können für sich genommen keine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

Der Mann war allerdings als Erzieher bei der Stadt Mannheim tätig. Und im öffentlichen Dienst kann sich ein Eignungsmangel für die geschuldete Tätigkeit aus begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue ergeben, wenn durch den Loyalitätsverstoß eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist.

Hier hatte der Erzieher einer Arbeitskollegin im Dezember 2013 Folgendes gesagt: „Wenn es mein Sohn wäre, dann würde er Springerstiefel tragen und eine rote Binde am Arm.“ Das reichte dem Gericht um die Kündigung zu rechtfertigen.

Haben Sie so einen Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb, müssen Sie abwarten, bis ebenfalls solche oder ähnliche Äußerungen fallen. Dann ist in aller Regel eine Kündigung möglich, gegebenenfalls muss ein solches Verhalten allerdings zuvor abgemahnt werden. Tolerieren sollten Sie das Verhalten in keinem Fall!

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