Mittwoch, 23. August 2017

Ein zu gutes Arbeitszeugnis kann Indiz für Diskriminierung sein.


Sie haben richtig gelesen. Zeugnisse, die zu gut erscheinen, können vor dem Arbeitsgericht landen. Es gibt tatsächlich Mitarbeiter, die hinter solchen guten Formulierungen eine Diskriminierung vermuten, wie das folgende Beispiel zeigt.

Beispiel: Zu gut im Zeugnis

Hakan H. hatte einen auf 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag bei Arbeitgeber A. Der Arbeitgeber wollte ihn im Anschluss aber nicht übernehmen, da wegen einer bevorstehenden Fusion sein Arbeitsplatz wegfallen sollte. Hakan H. vermutete dahinter eine Diskriminierung aufgrund seiner Herkunft. Arbeitgeber A. wies dies vehement zurück.

Im Arbeitszeugnis von Hakan H. attestierte Arbeitgeber A., dass der Mitarbeiter die ihm übertragenden Aufgaben „selbstständig, sicher, termingerecht und zu unserer vollsten Zufriedenheit“ erledigt habe. Das entspricht der Note „gut“. Trotzdem verklagte Hakan H. seinen Arbeitgeber auf Schadenersatz und Entschädigung wegen unzulässiger Diskriminierung.

Im Prozess verteidigte sich Arbeitgeber A. plötzlich mit dem Argument, dass er Hakan H. wegen ungenügender Leistungen nicht übernommen habe.

Folge: Eine nachweislich falsche Begründung oder eine Begründung, die im Widerspruch zum Verhalten des Arbeitgebers steht, stellt ein Indiz für eine unzulässige Diskriminierung dar. Das kann für Arbeitgeber A. bedeuten, dass er tatsächlich Schadenersatz und Entschädigung zahlen muss (BAG, Urteil vom 21.06.2012, Aktenzeichen: 8 AZR 364/11).

Mein Tipp:
Die Formulierungen im Arbeitszeugnis sollten immer – so weit es geht – der Wahrheit entsprechen. Wenn Leistungsmängel der Grund für Ihre Entscheidung zur Entlassung sind, so sollte dies auch dem Arbeitszeugnis zu entnehmen sein. Die Hoffnung, dass der Mitarbeiter aufgrund eines guten Zeugnisses endlich Ruhe gibt, ist häufig trügerisch. Oft genug werden Zeugnisse viel zu gut und positiv formuliert, obwohl sie gar nicht der Wahrheit entsprechen. So etwas kann sich – wie durch dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestätigt – schnell rächen.

 

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