Freitag, 11. Mai 2018

Mitarbeitergespräche während der Arbeitsunfähigkeit: Erlaubt oder doch verboten?



Unser Geschäftsführer verlangt, dass wir Mitarbeitergespräche auch während der Arbeitsunfähigkeit von Kolleginnen und Kollegen durchführen sollen. Die Erkrankten sollen dann eben einfach trotz Krankheit zu uns in die Firma kommen. Ist das so in Ordnung? Oder ist das schon Mobbing?
Die Antwort: Auf diese Frage möchte ich Ihnen mit 3 Gerichtsentscheidungen antworten:

1. Mobbing und arbeitstypische Konfliktsituationen
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2016, Az.: 8 AZR 351/15):

Die Grenze zum Mobbing ist erst überschritten, wenn die Würde des Arbeitnehmers verletzt und ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen charakterisiertes Umfeld geschaffen wird.

2. Untersagung von Kontrollbesprechungen
(Landearbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2001, Az.: 5 Sa 72/01):

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren wollte eine Arbeitnehmerin ihrem Arbeitgeber untersagen, wöchentliche Kontrollbesprechungen mit ihm durchzuführen. Dem Arbeitgeber wurde untersagt, innerhalb der nächsten fünf Monate mehr als drei Besprechungen mit der Klägerin anzuberaumen und durchzuführen.

3. Personalgespräche während der Arbeitsunfähigkeit
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.11.2016, Az.: 10 AZR 596/15).

Ein erkrankter Arbeitnehmer muss grundsätzlich nicht an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit teilnehmen.

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