Wir nutzen bei uns im Betrieb immer die
Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr zum Aufräumen. Im gewerblichen Bereich
geht es schlicht und ergreifend um die Beseitigung von herumstehenden und
überflüssigen Gegenständen und Materialien, im Angestelltenbereich um das
Aufräumen des Schreibtisches, die Aktenablage und seit ein paar Jahren auch um
die EDV-Daten, die überflüssig sind.
Leider nutzen einige Arbeitnehmer insbesondere im gewerblichen Bereich diese Aktion dazu, Teile mit nach Hause zu nehmen und somit Diebstähle zu begehen. Welche Überwachungsmaßnahmen dürfen wir dabei durchführen? Und bei der Gelegenheit: Welche anderen Überwachungsmöglichkeiten haben wir eigentlich, unabhängig von der Aufräumaktion?
Ich habe Ihnen hier einfach einmal eine Übersicht der gängigsten Überwachungsmethoden erstellt. So sehen Sie auf einen Blick, was Sie dürfen – und was nicht:
Leider nutzen einige Arbeitnehmer insbesondere im gewerblichen Bereich diese Aktion dazu, Teile mit nach Hause zu nehmen und somit Diebstähle zu begehen. Welche Überwachungsmaßnahmen dürfen wir dabei durchführen? Und bei der Gelegenheit: Welche anderen Überwachungsmöglichkeiten haben wir eigentlich, unabhängig von der Aufräumaktion?
Ich habe Ihnen hier einfach einmal eine Übersicht der gängigsten Überwachungsmethoden erstellt. So sehen Sie auf einen Blick, was Sie dürfen – und was nicht:
Maßnahme
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Anmerkung
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Abhöranlagen
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bei Verdacht konkreter Straftaten möglich
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Alkoholkontrollen
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nur bei Zustimmung des Mitarbeiters erlaubt
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Background-Checks
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Nachforschungen nur sehr begrenzt möglich.
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Biometrische Zugangskontrollen
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erlaubt
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Detektiv
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nur bei konkretem Verdacht möglich
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Durchsuchungen
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bei Einverständnis oder durch Polizei denkbar
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Durchsuchung PC
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erlaubt, private Daten dürfen Sie nicht lesen
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Ehrlichkeitstests
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erlaubt
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E-Mail-Überwachung
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private Mails dürfen Sie nicht lesen
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GPS-Ortung
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erlaubt bei Kenntnis des Mitarbeiters
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Graphologisches Gutachten
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Schriftgutachten bei Bewerbern zulässig
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Internetüberwachung
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möglich
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Kontrolle Leiharbeitnehmer
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dürfen Sie nicht ohne Weiteres überwachen – es sind
keine Arbeitnehmer Ihres Betriebs
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Leibesvisitationen
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bei Einverständnis oder durch Polizei möglich
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Leistungskontrollen
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erlaubt
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Mystery Shopping
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erlaubt
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Ortung Mobiltelefon
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nur bei Kenntnis des Mitarbeiters erlaubt
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Referenzen einholen
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erlaubt, es sei denn, ein Bewerber steht noch in einem
Arbeitsverhältnis
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RFID-Chips
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heimlicher Einsatz kaum denkbar
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Schufa-Auskunft
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verboten
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Screening
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bei konkretem Verdacht einzelner Mitarbeiter erlaubt
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Stichproben
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erlaubt
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Taschenkontrollen
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bei Einverständnis oder durch Polizei denkbar
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Torkontrolle
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erlaubt zur Identitätsfeststellung
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Telefonüberwachung
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verboten
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Videoüberwachung
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Zeiterfassungssysteme
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erlaubt
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