Dienstag, 29. März 2016

Muss der Arbeitsvertrag übersetzt werden?

Wir sind ein internationales Unternehmen und möchten nun einen Engländer einstellen. Er soll hier in Deutschland arbeiten und von hier aus die englisch-sprachigen Märkte für uns erschließen. Müssen wir den Arbeitsvertrag ins Englische übersetzen?

Nein, das wird nicht erforderlich sein. Nach einem relativ neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist es völlig ausreichend, wenn ein Arbeitnehmer einen deutschsprachigen Arbeitsvertrag erhält (Urteil vom 19.03.2014, Az.: 5 AZR 252/12 (B)).

In dem Fall ging es um einen portugiesischen Lkw-Fahrer, der im April 2015 die Zahlung von rückständigem Lohn aus Dezember 2014 sowie eine Reisekostenpauschale für länger zurückliegende Fahrten forderte. Sein Arbeitgeber lehnte dies ab. In dem in deutscher Sprache verfassten Arbeitsvertrag war nämlich eine Ausschlussfrist von drei Monaten vorhanden. Diese hatte der Arbeitnehmer nicht eingehalten.

Der portugiesische Lkw-Fahrer war der Auffassung, dass die Ausschlussklausel unwirksam sei, da der Arbeitsvertrag nicht übersetzt worden war.

Das Bundesarbeitsgericht urteilte unter anderem zur Frage der Übersetzung. Danach ist es für die Frage der Wirksamkeit unerheblich, ob der Arbeitnehmer die deutsche Sprache beherrscht oder nicht. Denn letztendlich ist niemand verpflichtet, einen Arbeitsvertrag in einer fremden Sprache zu unterschreiben. Ein Bewerber kann sich Bedenkzeit erbeten. Er kann den Vertrag übersetzen lassen. Nutzt der Bewerber diese Chancen nicht, ist er eben an das gebunden, was im Arbeitsvertrag steht. Natürlich müssen die Regeln im übrigen auch wirksam sein, wovon hier auszugehen war.

Also: Kann ein ausländischer Arbeitnehmer kein Deutsch, muss er im Zweifel die Nachteile tragen.

Aber trotzdem aufgepasst: Geht es um Sicherheitsunterweisungen, gerade von ausländischen Mitarbeitern, sind diese unter Umständen tatsächlich in der ausländischen Sprache vorzunehmen. Ob das in Ihrem Fall mit dem englischen Arbeitnehmer erforderlich ist, kann so nicht beurteilt werden. Behalten Sie dieses jedoch bitte im Gedächtnis.

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