Freitag, 14. Oktober 2016

Der neue Dienstwagen….



Die meisten Mitarbeiter freuen sich über einen neuen Dienstwagen. Der hier nicht! Der Grund: In diesem Fall waren die Frauenbeine nackt – und prangten mitten auf seinem Dienstwagen!
Der Fall:
Ein Vertriebsmitarbeiter eines Mönchengladbacher Kaffeehändlers traute seinen Augen nicht, als er seinen lang ersehnten neuen Dienstwagen endlich sah. Das Auto war rundherum beklebt. Auf der Fahrerseite mit nackten Frauenbeinen, die aus Kaffeebohnen herausragten. Optisch vermittelte die Klebefolie den Eindruck, dass dies die Beine des Fahrers seien.

Der Mann schluckte erst mal kräftig. Als sein ganzer Stolz dann auch noch rot-schwarze Radkappen bekam, platzte dem Vertriebler der Kragen: „Mit diesem Puff- Auto fahre ich nicht!“, ließ er seinen Arbeitgeber wissen, packte seine sieben Sachen und stürmte wutentbrannt vom Betriebsgelände. Am nächsten Arbeitstag kam er wieder nicht. Dafür eine Krankmeldung über 6 Wochen von seinem Arzt. Für den Arbeitgeber war das ein klarer Fall von Arbeitsverweigerung. Er kündigt ihm fristlos.

Das Urteil:
Kündigung unwirksam! So krass das Verhalten des Mitarbeiters auch war: Den Mönchengladbacher Arbeitsrichtern reichte das nicht, um eine fristlose Kündigung zu begründen. Ihre Meinung: Weil der Vertriebler schon 20 Jahre bei der Firma beschäftigt gewesen war und sich noch nie daneben benommen hatte, hätte auch eine Abmahnung gereicht (Arbeitsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 14.10.2015, Aktenzeichen: 2 Ca 1765/15).

Doch der Fall geht weiter. Er landete vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Dort verglich man sich. Das Puff-Auto fährt jetzt ein anderer. Das Arbeitsverhältnis endete einvernehmlich zum 31.12.2015.

Bei Fragen zum Personalrekruting –rufen Sie mich an! 02365-9740897

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