Montag, 31. Oktober 2016

Abgrenzung zwischen schlechtem Führungsverhalten und Mobbing.


Wir haben Probleme, das Verhalten eines unserer Teamleiter richtig einzuordnen. Er ist sehr „robust“ in seiner Art und einige Mitarbeiter werfen ihm Mobbing vor, andere ein schlechtes Führungsverhalten. Wo ist die Abgrenzung?

  Die Antwort: Nicht jede Meinungsverschiedenheit zwischen Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern ist gleich Mobbing. Typische Konfliktsituationen wie z. B. die Kritik des Vorgesetzten an der Arbeitsleistung, eine Versetzung oder Abmahnung sind kein Mobbing. Dies gilt selbst dann, wenn einem Vorgesetzten elementare Führungsfähigkeiten fehlen und er unbeherrscht reagiert. Zwar mag das Wohlbefinden des betroffenen Mitarbeiters hier erheblich beeinträchtigt sein. Solche Arbeitsplatzkonflikte sind aber sozial üblich und daher hinzunehmen – auch wenn Sie in solchen Fällen natürlich gegen ein schlechtes Führungsverhalten einschreiten sollten.

Auch bei einem reinen Überschreiten des Direktionsrechts, wie z. B. der Zuweisung weniger qualifizierter Arbeiten, handelt es sich noch nicht gleich um Mobbing, sondern um bloße Arbeitsplatzkonflikte – zumindest wenn der Weisung nachvollziehbare Erwägungen des Arbeitgebers zugrunde liegen. Mobbing liegt auch dann nicht vor, wenn ein Vorgesetzter nachvollziehbare Kritik übt.

Das Bundesarbeitsgericht definiert Mobbing in Anlehnung an den Begriff der „Belästigung" in § 3 Abs. 3 AGG als Handlungen oder Verhaltensweisen, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt und ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Nach dieser Umschreibung ist unter Mobbing also ein systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte zu verstehen.

Daher gilt:

- Mobbing besteht aus fortgesetzten Anfeindungen oder Schikanen,
- von denen jede einzelne isoliert betrachtet geringfügig sein kann,
- ist keine einmalige Aktion, sondern ein Prozess, der sich zuspitzt,
- wird bewusst oder unbewusst eingesetzt und subjektiv erlebt,
- Ziel ist der Ausschluss einer Person,
- wobei die Betroffenen glauben sollen, sie seien an der Situation selbst schuld.
 

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