Donnerstag, 20. Oktober 2016

Die Wahrheit über Überstunden.



Wissen Sie eigentlich wie viel Überstunden mit Samstagsarbeit Arbeitgeber anordnen dürfen, wenn Bedarf an Mehrarbeit tatsächlich besteht? Gibt es da unterschiedliche Regelungen bei der Unternehmensgröße oder  gibt es nur eine Regelung für alle?
Das ist eine nicht ganz leicht zu beantwortende Frage. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer zur Ableistung von Überstunden nur dann verpflichtet, wenn sich eine entsprechende Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergibt. Sonst müssen sie, von echten Notfällen einmal abgesehen, keine Überstunden machen.

Unterschiede zwischen der Betriebsgröße existieren nicht. Es ist also egal, ob es nur einen Arbeitnehmer oder 10.000 gibt.

Ein generelles Limit für Überstunden gibt es ebenfalls nicht, einmal abgesehen vom Arbeitszeitgesetz. Das schreibt als Normalfall den 8-Stunden-Tag vor. Da das Arbeitszeitgesetz von einer 6-Tage-Woche ausgeht, sind sechsmal 8 Stunden, also 48 Stunden pro Woche die grundsätzliche Obergrenze.

Da die tägliche Arbeitszeit jedoch vorübergehend auf maximal 10 Stunden heraufgesetzt werden kann und dementsprechend eine Wochenarbeitszeit von 60 Stunden möglich ist, wäre auch das denkbar nach § 3 ArbZ. Es dürfen dann aber innerhalb eines Zeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden!

Grundsätzlich sollten Sie hierbei aber als Arbeitgeber „die Kirche im Dorf lassen“. Denn der Arbeitgeber hat natürlich auch immer noch das „billige Ermessen“ bei der Anordnung der Überstunden aus § 106 GewO zu beachten. Und dabei sind natürlich auch die Interessen Ihrer Arbeitnehmer zu berücksichtigen.

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