Montag, 17. Oktober 2016

Referenzen von möglichen Mitarbeitern einholen.



Wenn Sie einen Mitarbeiter suchen, sollten Sie  Referenzen vom früheren Arbeitgeber einholen. Dabei ist es wichtig, arbeitsrechtlich alles richtig zu machen.

Fallbeispiel „Ein Arbeitnehmer bewarb sich bei einem Unternehmen. Dieser Unternehmer rief bei einem früheren Arbeitgeber dieses Bewerbers an. Es kam nicht zur Einstellung. Der abgelehnte Bewerber erhob darauf Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber auf Zahlung eines Schadenersatzbetrags in Höhe von 15.000,00 Euro und behauptete, er sei nur deswegen nicht eingestellt worden, weil sein früherer Arbeitgeber bei dem Telefonat mit dem Unternehmer, bei dem er sich beworben hatte, ungünstige Tatsachen mitgeteilt hat.“ Wie ist die Rechtslage?

Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf ein Arbeitgeber auch ohne Zustimmung des früheren Arbeitnehmers Auskünfte an Dritte erteilen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Dritte ein berechtigtes Interesse an der Auskunft hat, was in der Regel in einer Bewerbersituation der Fall ist. Bei diesen Auskünften dürfen auch ungünstige Tatsachen mitgeteilt werden. Diese Auskünfte müssen allerdings „richtig im Sinne einer wahrheitsgemäßen Zeugniserteilung sein“. Das bedeutet, dass sowohl wohlwollende Formulierungen als auch wahrheitsgemäße Formulierungen abgegeben werden müssen. Verstößt ein Arbeitgeber gegen diese Pflicht, weil er z. B. Ehrenrühriges über seinen früheren Mitarbeiter sagt, kann dies zu Schadenersatz und auch zu Unterlassungsansprüchen führen.

Im Rahmen des Einstellungsprozesses ist es eine wichtige Erkenntnisquelle, die/den früheren Arbeitgeber über den Bewerber anzuhören. Der befragte frühere Arbeitgeber sollte allerdings wahrheitsgemäße Auskünfte erteilen, davon absehen, ehrenrührende, beleidigende oder vergleichbare Äußerungen abzugeben. Im Zweifel empfiehlt es sich, sich an das dem Arbeitnehmer erteilte Arbeitszeugnis zu halten.
 Wir helfen gern bei der Personalsuche: Unsere Aufgabe ist es die richtigeBewerber zu finden, die Präsentation der Besten und die nötigen Absagen. Wenn Sie wollen bleiben Sie bis zum Schluss anonym. Rufen Sie uns an: 02365-9740897

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