Wenn Sie einen Mitarbeiter suchen, sollten Sie Referenzen vom früheren Arbeitgeber einholen.
Dabei ist es wichtig, arbeitsrechtlich alles richtig zu machen.
Fallbeispiel
„Ein Arbeitnehmer bewarb sich bei einem Unternehmen. Dieser Unternehmer rief
bei einem früheren Arbeitgeber dieses Bewerbers an. Es kam nicht zur
Einstellung. Der abgelehnte Bewerber erhob darauf Klage gegen seinen früheren
Arbeitgeber auf Zahlung eines Schadenersatzbetrags in Höhe von 15.000,00 Euro
und behauptete, er sei nur deswegen nicht eingestellt worden, weil sein
früherer Arbeitgeber bei dem Telefonat mit dem Unternehmer, bei dem er sich
beworben hatte, ungünstige Tatsachen mitgeteilt hat.“ Wie ist die Rechtslage?
Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
darf ein Arbeitgeber auch ohne Zustimmung des früheren Arbeitnehmers Auskünfte
an Dritte erteilen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Dritte ein berechtigtes
Interesse an der Auskunft hat, was in der Regel in einer Bewerbersituation der
Fall ist. Bei diesen Auskünften dürfen auch ungünstige Tatsachen mitgeteilt
werden. Diese Auskünfte müssen allerdings „richtig im Sinne einer
wahrheitsgemäßen Zeugniserteilung sein“. Das bedeutet, dass sowohl wohlwollende
Formulierungen als auch wahrheitsgemäße Formulierungen abgegeben werden müssen.
Verstößt ein Arbeitgeber gegen diese Pflicht, weil er z. B. Ehrenrühriges über
seinen früheren Mitarbeiter sagt, kann dies zu Schadenersatz und auch zu Unterlassungsansprüchen
führen.
Im Rahmen des Einstellungsprozesses ist es eine wichtige
Erkenntnisquelle, die/den früheren Arbeitgeber über den Bewerber anzuhören. Der
befragte frühere Arbeitgeber sollte allerdings wahrheitsgemäße Auskünfte
erteilen, davon absehen, ehrenrührende, beleidigende oder vergleichbare
Äußerungen abzugeben. Im Zweifel empfiehlt es sich, sich an das dem
Arbeitnehmer erteilte Arbeitszeugnis zu halten.
Wir helfen gern bei der Personalsuche: Unsere Aufgabe ist es die richtigeBewerber zu finden, die Präsentation der Besten und die nötigen Absagen. Wenn Sie wollen bleiben Sie bis zum Schluss anonym. Rufen Sie uns an: 02365-9740897
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