Freitag, 18. November 2016

Schreiben Sie das Arbeitszeugnis selber? Achten Sie auf diese 6 Fehler!



Zeugnis-Sünden, das sind Arbeitgeberfehler oder -unterlassungen, die unweigerlich zu unnötigem Streit führen, bei dem Sie als Arbeitgeber nur den Kürzeren ziehen können.

Fehler 1: Die formellen Anforderungen nicht beachtet

Bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen gibt es zahlreiche formelle Anforderungen. Vieles erscheint eigentlich selbstverständlich, dennoch verstoßen Arbeitgeber – zumeist ohne es zu wollen – immer wieder gegen Formalien. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Zeugnisse nicht bereits wegen formaler Mängel angreifbar werden.

Fehler 2: Den „Titelkampf“ antreten

Nur allzu oft müssen Zeugnisse allein deshalb neu ausgefertigt werden, weil ein erworbener akademischer Titel nicht im Zeugnis erwähnt wurde. Das gilt nicht nur für die Titel „Dr.“ und „Prof.“, sondern insbesondere für akademische Grade wie den „Dipl.-Kfm.“ oder den „Dipl.-Ing.“. Lassen Sie sich auf solche „Titelkämpfe“ nicht ein und fügen dem Namen von vornherein den akademischen Grad hinzu.

Fehler3: Die „Nachfrageoption“ ziehen

Angesichts der strengen Vorgaben einer wohlwollenden Zeugnisformulierung haben Sie sich sicherlich auch schon mal den Anruf des künftigen Arbeitgebers gewünscht, um diesem außerhalb des Zeugnisses noch ein paar vertrauliche Informationen über Ihren Mitarbeiter geben zu können. Doch eine Formulierung im Arbeitszeugnis, etwa dergestalt, dass Sie für Nachfragen zur Verfügung stehen, ist als versteckter Hinweis unzulässig. Verzichten Sie besser darauf!

Fehler 4: Vertretung bei der Unterschrift

Schließt ein Arbeitszeugnis mit dem gedruckten Namen des Arbeitgebers, darf es auch nur von diesem unterschrieben werden. Eine Vertretung bei der Unterschrift ist nach der Rechtsprechung nicht mit der Bedeutung des Arbeitszeugnisses vereinbar.

Tipp: Lassen Sie das Zeugnis von vornherein von jemand anderem ausfertigen (etwa Abteilungsleiter). Wird nämlich eine andere (vorgesetzte) Person als Aussteller genannt, kann diese auch selbst unterschreiben.

Fehler 5: Die übergroße Unterschrift

Manche Arbeitgeber glauben, alles richtig gemacht zu haben, und tappen dennoch in eine Falle, weil sie einfach zu groß unterschreiben. Teilweise wird nämlich eine übergroße Unterschrift als Distanzierung vom zuvor Geschriebenen verstanden. Klingt seltsam – ist aber geltende Rechtsprechung. Versuchen Sie daher, sich bei der Unterschrift in der Höhe auf maximal 5 cm zu beschränken.

Fehler 6: Sie haben kein Zurückbehaltungsrecht

Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass sie ein Zeugnis so lange zurückhalten könnten, wie sie selbst noch Ansprüche gegen den Mitarbeiter haben. Das ist jedoch ein Irrglaube. Sie sind verpflichtet, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle Arbeitspapiere und damit auch das Zeugnis herauszugeben. Das gilt auch dann, wenn Sie von Ihrem ehemaligen Mitarbeiter noch nicht alle Betriebsmittel (Handy, PC usw.) zurückbekommen haben.


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