Montag, 15. Mai 2017

Arbeit auf Abruf? Hier lauert die gefährliche Falle für Sie als Arbeitgeber.

Ich komme als Personalleiter eines Cateringunternehmens gerade vom Gütetermin im Arbeitsgericht zurück. Wir haben eine ganze Reihe an Aushilfen, auf die wir im Bedarfsfall zurückgreifen. Eine der Aushilfen wollte nun Geld für Zeiten haben, an der sie gar nicht gearbeitet hat. Der Richter sprach dabei von „Arbeit auf Abruf“. Bitte helfen Sie mir weiter. Was meinte er damit und wo ist das geregelt?

Die Arbeit auf Abruf ist in § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zu finden. Es ist eine wichtige Arbeitnehmerschutzvorschrift und für Arbeitgeber eine ganz große Falle.

Nach dem Gesetz können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass die Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen ist. In diesem Fall hätte der Arbeitgeber letztendlich ein einseitiges Bestimmungsrecht. Und genauso wird in Ihrem Fall ja letztendlich auch verfahren. Sie haben eine Veranstaltung, benötigen Arbeitskräfte und rufen Sie an. Damit sind die Arbeitnehmer allerdings rechtlich schutzlos gestellt, da sie letztendlich von Ihrem Anruf abhängen. Deshalb hat der Gesetzgeber das ganze folgendermaßen geregelt:
- Die Vereinbarung einer solchen Abrufarbeit muss (im Regelfall im Arbeitsvertrag) eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen.
- Wenn eine solche wöchentliche Dauer nicht festgelegt wurde, gilt pro Woche eine Arbeitszeit von 10 Stunden als vereinbart.
- Fehlt es an einer Vereinbarung der täglichen Arbeitszeit, haben Sie die Arbeitsleistung für mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden in Anspruch zu nehmen.


Außerdem gilt: Sie haben als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens vier Tage im Voraus mitzuteilen, wann er arbeiten soll. Andernfalls ist er zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet.

Durch einen Tarifvertrag kann auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Dann muss der Tarifvertrag aber auch Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit die Vorankündigungsfrist enthalten!

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