Freitag, 30. September 2016

Vorsicht Werbefalle!


Ein Händler warb damit, dass sein Produkt das sogenannte CE-Zeichen trägt. Er hatte das CE-Kennzeichen direkt neben einem "echten" Prüfzeichen positioniert. Dafür bekam er eine Abmahnung von einem Konkurrenten, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt wurde. Diese Entscheidung wurde folgendermaßen begründet: Das CE-Kennzeichen ist kein Prüfzeichen im eigentlichen Sinne, sondern lediglich eine Erklärung des Herstellers, dass die relevanten Sicherheitsstandards eingehalten wurden.

Das CE-Kennzeichen ist ein offizielles Kennzeichen der Europäischen Union und gilt als Hauptindikator für die Konformität eines Produkts mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen der EU. Dennoch ist es kein Qualitätssymbol und darf deshalb nicht beworben werden.

Werbung mit dem CE-Zeichen wird als irreführend eingestuft, da dem Kunden eine besondere Qualität vermittelt werden könnte, was letztendlich nicht zuträfe.

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